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hier mal die zusammenfassung bzw. nachbetrachtung - http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2142
irgendwie konnte die fma ned so wirklich überzeugend erklären, wie sich der groß propagierte "anlegerschutz" mit der von ihr geforderten "nachrangigkeit" von zinsenlosen bzw niedrig verzinsten darlehen von gönnern vereinbaren lässt. besonders, wenn man sieht, dass konsumentenschutz gar nicht ihre aufgabe ist: http://www.fma.gv.at/de/verbraucher.html zu prüfen gäbe es ja wahrlich genug... |