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Polierplan kontrollieren .... ?

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  •  Gast
2.11. - 4.11.2011
2 Antworten 2
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Bekomme nächste Woche den Polierplan von der ausführenden Baufirma zur Kontrolle , wie ist das rechtlich dann wenn ich da was übersehe oder wenn was falsch eingezeichnet ist ?
( ist nur kleine Baufirma bzw. fast Familienbetrieb der mir bis 'belagsfertig' fast alles macht !)
Danke für die Tipps

  •  creator
  •   Gold-Award
2.11.2011  (#1)
was sollst du da genau kontrollieren - und welche konsequenz - knüpft sich daran?
de facto kannst du als laie und konsument nix großartig "kontrollieren" im sinne von "auf übereinstimmung mit den geltenden normen und vorschriften" überprüfen.
das würde ich vorsichtshalber bei unterschrift auch anmerken (kleiner zusatz bei unterfertigung). der baumeister (und offenbar planersteller) ist sachverständiger isd §1299 abgb und kann daher ned durch genehmigen des plans durch dich die haftung auf dich abwälzen.
ich würde den plan auch nie allein in klausur daheim abnehmen, sondern nur mit zeugen und im beisein des baumeisters, der den plan gefälligst erklären soll. dann daheim nochmal durchgehen und alles mit dem vertrag abstimmen (e-dosen, auslässe, höhen, fb-aufbau, etc.).
reine vorsicht - völlig wurscht, ob du planlesen kannst.sonst heißt es bei jedem fehler der baufirma, das wäre von dir als "designelement auf besonderen wunsch" so gewollt gewesen.
auch vermessungsfehler können ned abgewälzt werden - und daher muss man sämtliche agb oder sonstige klauseln auf sowas überprüfen. ist zwar eh unzulässig, aber probieren tun's dennoch viele.
http://www.sv-abdichtungstechnik.at/Text/Normen-Recht.htm

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20041117_OGH0002_0090OB00041_04A0000_000&ResultFunctionToken=a0c297bf-c2c7-440a-a161-1bd3b1730cbd&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=02.11.2011&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Polierplan

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19840125_OGH0002_0010OB00769_8300000_000

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110407_OGH0002_0020OB00135_10G0000_000

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110223_OGH0002_0030OB00202_10T0000_000

http://www.pm-anwaelte.at/de/publikationen/novum/ausgabe-09-2004/planungsfehler-und-ausfuehrungsmaengel.aspx



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  •  atma
  •   Bronze-Award
4.11.2011  (#2)
hi
ich geb creator recht... wir haben trotzdem nochmal drübergeschaut, ob die luftauslässe passen (wir wurden gebeten zu sagen, ob dort dann evtl möbel im weg stehn werden, berechnet wurde das dann von der baufirma, die eine änderung von uns zb auch abgelehnt hat, weils nicht so optimal gewesen wäre), ob die e-dosen von unsrem plan für die decke richtig übernommen wurden, ob wir an den wänden noch was schieben möchten... da wir elektro selbst machen und einen CAD Plan abgegeben haben, obs das war... ob der platz für heizung ok ist, oder doch lieber an der linken wand statt der rechten... ob es für uns ok ist, wenn man die kwl noch einen halben meter in den raum hinein rutscht (würde das montieren sehr vereinfachen)... ob uns gefällt, wo die ansaugleitungen im aussenbereich sind bzw ob wir von der wp die ausseneinheit lieber 1m links oder rechts haben wollen usw... technische details wurden wir nur zu elektro gefragt, das andre eher, wo wir das möchten, damit das dann späteren vorhaben nicht im wege steht... bei kleinen änderungen, die wir wollten wurde uns auch immer mitgeteilt, wo es am sinnvollsten platziert wäre bzw wie weit wir verschieben können bzw sollten, damit alles einwandfrei funktioniert...
bsp kwl / ansaugleitung und fortluftauslass... da bekamen wir die angabe von maximallänge mit empfehlung (statt nach links haben wirs nun nach rechts einzeichnen lassen). aber wir haften nicht dafür, dass das nachher auch techn. erfordernissen entspricht.


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