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Preiserhöhung bei Massivhausanbieter - bei verschobenem Baustart

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  •  haster2
8.6. - 15.6.2021
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Hallo zusammen,

wir haben bei einem großen oberösterreichischen Anbieter (A********) ein Gesamtprojekt Grundstück + Doppelhaushälfte im November 2020 gekauft.
Das Projekt ist im östlichen NÖ (nähe Wien) und der Baustart sollte im Oktober 2021 sein.
Fixpreisgarantie lt. Vertrag 12 Monate.
Nun hat sich das Projekt leider (seitens A*******) verzögert und wird in 4 Bauphasen aufgeteilt.
Unser Baustart verschiebt sich nun auf Q3 2022!

Nun meint der Baumeister, dass es bei Preiserhöhungen 50%/50% aufgeteilt wird.

Im Vertrag steht ebenfalls, dass wir zahlen müssen wenn wir(Käufer) eine Verzögerung verursachen - das ist klar soweit.
Es steht nichts, wenn der Baumeister eine Verzögerung verursacht.
Was denkt ihr hier ?
Sind wir im Recht und müssen keine Preiserhöhung(en) akzeptieren?
Weitere Details gerne per PN.

Der Name ist absichtlich mit sternen unkenntlich gemacht.

LG

  •  MissT
  •   Gold-Award
8.6.2021  (#1)
Für mich wäre beides völlig inakzeptabel: Eine Verschiebung des Baubeginns um mindestens ein 3/4-Jahr, eine Preiserhöhung - und das dann auch noch beides in Kombination!

Ich gehe davon aus, dass es um den GU mit 2x "au" im Namen geht? Der auch unter 2-3 weiteren Namen agiert? Diese Firma darf hier im Forum nicht namentlich genannt werden - siehe hier: https://www.energiesparhaus.at/forum/hilfe_firma_erfahrung_bewertung.htm Das lässt mMn schon sehr tief blicken. Wenn Du die Firma googelst und Erfahrungsberichte liest - siehe u. a. die Bauherrnhilfe-Seite von Günther Nussbaum -, dann würde ich mir gut überlegen, ob Du mit dieser wirklich bauen willst. Eventuell wäre es besser, Du nimmst die aktuelle Situation als willkommenen Anlass, den Vertrag aufzukündigen.

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  •  haster2
9.6.2021  (#2)
Nein ist nicht dieser Anbieter.

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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
9.6.2021  (#3)
Ich würde den Vertrag von einem Juristen anschauen lassen (AK zB).

Wenn das ein zweiseitig bindender Vertrag ist kann nicht eine Seite einfach den Leistungszeitraum ändern  kA wie zB das Fertigstellungsdatum und etwaige Pönalen festgelegt wurden. 

Fragwürdig wäre für mich grundsätzlich die Ausgestaltung der Fixpreisgarantie. Nachdem eure Fixpreisgarantie ja mit Baubeginn geendet hätte, wäre das für euch ja ohnehin ein "Streitthema" geworden. Wurde zumindest bezüglich der Höhe der Preiserhöhungen irgendetwas im Vertrag festgelegt (zB Basis Baukostenindex)?

Ansonsten hättet ihr ja absolut keine Ahnung was euch das Haus am Ende kostet....


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  •  Tomlinz
9.6.2021  (#4)
Vertragsauflösung von einem Profi prüfen lassen und einen vertrauenswürdigen Partner suchen. Wär doch gut wenn du da rauskommst, jetzt wo du weißt wie dieser Anbieter "tickt"...

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  •  haster2
9.6.2021  (#5)
Hallo,

ja es wurde vom BKI gesprochen.
Gibt es eine Liste mit Jahren wieviel % Erhöhung waren?

es steht: Vorraussichtlicher Baubeginn
Bzgl. Pönale steht nichts im Vertrag.

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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
9.6.2021  (#6)
Von November bis jetzt 6,5 Punkte - in eurem Fall also mit Stand heute rd. 3% Mehrkosten...

https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/baukostenindex/index.html

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  •  chrixxx
10.6.2021  (#7)
@­MissT : diese Firma ist aber vom Nussbaum mit Gold zertifiziert!

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  •  stefan4713
10.6.2021  (#8)
also okt 2021 und Q3/2022 sind für mich 1 jahr später
was in einem jahr für preise sind, kann doch heute niemand sagen?

und ich würde das auch von einem juristen prüfen lassen, weil diese fälle werden sich jetzt häufen - die firmen können zum jetzigen zeitpunkt die projekte niemals "gewinnbringend" realisieren - no chance

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  •  haster2
15.6.2021  (#9)

zitat..
Notausgang schrieb:

Ich würde den Vertrag von einem Juristen anschauen lassen (AK zB).

Wenn das ein zweiseitig bindender Vertrag ist kann nicht eine Seite einfach den Leistungszeitraum ändern  kA wie zB das Fertigstellungsdatum und etwaige Pönalen festgelegt wurden. 

Fragwürdig wäre für mich grundsätzlich die Ausgestaltung der Fixpreisgarantie. Nachdem eure Fixpreisgarantie ja mit Baubeginn geendet hätte, wäre das für euch ja ohnehin ein "Streitthema" geworden. Wurde zumindest bezüglich der Höhe der Preiserhöhungen irgendetwas im Vertrag festgelegt (zB Basis Baukostenindex)?

Ansonsten hättet ihr ja absolut keine Ahnung was euch das Haus am Ende kostet....

Leider regelt so etwas nicht die Arbeiterkammer. (Nur bei Mietwohnunge etc.)
Wisst ihr ob der Konsumentenschutz so etwas behandelt?

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