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Auch wenn es vor ein paar Monaten vorbesprochen war - da galten noch die "alten Regeln". Hier handelt es sich leider um eine weitere, sinnbefreite Regelung im Rahmen der seit August geltenden Verordnung. Demnach ist eine Zwischenfinanzierung betreffend die Leistbarkeitsdarstellung genauso zu behandeln wie eine Endfinanzierung. Sinngemäß bedeutet das, dass sich der Kreditnehmer zusätzlich zur Endfinanzierung auch die Zwischenfinanzierung genaus leisten können muss, wie wenn diese ebenfalls langfristig abzuzahlen wäre. Tatsächlich wird die Zwischenfinanzierung nur für den Zeitraum bis zum Verkauf der DHH benötigt, wofür bislang sowohl kalkulatorisch sowie in der Realität nur die Zinsen leistbar sein mussten - die Tilgung erfolgte durch den Verkauf. Die Bank Austria versucht in diesen Fällen künftig die Bau- und Wohnkonten ebenfalls langfristig zu finanzieren (wenn dies auch mit der Schuldendienstquote funktioniert). Andere Banken sind auch auf der Suche nach Lösungen bzw. wird meinem Vernehmen nach zu diesem (wie auch zu anderen) Punkten bei der FMA laufend interveniert. Hier sehe ich wenig Möglichkeiten. Erstens zielte der Verwendungszweck auf den Erwerb der DHH ab. Zweitens muss eine andere Bank gemäß §8 (1) et (2) bei der Leistbarkeitsberechnung ebenfalls sämtliche Kreditverbindlichkeiten berücksichtigen. Im Verordnungstext heißt es: "Im Zähler der Schuldendienstquote gemäß Abs. 1 ist als Gesamtschuldendienst die Summe der Zins- und Tilgungsleistungen aus der Bedienung sämtlicher Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers, berechnet über den Zeitraum eines Jahres, anzusetzen. Zins- und Tilgungsleistungen des Kreditnehmers gegenüber dritten Kreditgebern sind ebenfalls zu berücksichtigen. Unabhängig vom tatsächlichen Tilgungsplan ist rechnerisch von einer laufenden Tilgung mit über die gesamte Laufzeit konstanten Annuitäten sowohl der bestehenden Finanzierungen als auch der neu vereinbarten Finanzierung auszugehen. Im Hinblick auf die neu vereinbarte Finanzierung ist von einer vollständigen Tilgung am Ende der Laufzeit auszugehen. Dies gilt auch für endfällige Finanzierungen." So wie es aussieht, kann man derlei Konstruktionen gegenwärtig nur "Zug um Zug" lösen - sprich: 1) Verkauf der DHH 2) Finanzierung Hausbau neues EFH. lg |
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Vielen Dank für deine Einschätzung! |
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