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Hallo!
In welchem Bundesland seid ihr? Wir mussten auch recht viel Fläche an die Gemeinde für die Straße abtreten, das war aber schon beim Kauf klar und wurde im Kaufpreis berücksichtigt. Ohne Abtretung keine Baubewilligung. Was sagt der Flächenwidmungs-/Bebauungsplan, geschlossene Verbauung? Bauwich? etc. Liebe Grüße! |
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Bundesland: Niederösterreich Die Fläche ist bereits Bauland seit 5 od. 6 Jahren. Es gibt laut meinem Planzeichner keinen Bebauungsplan und keine Baufluchtlinie im Kataster. In der Straße wo wir bauen möchten ist es so das ein Garten ein Haus ein Garten wider ein Haus steht und die Gärten halt zur Straße mit einer Mauer abgegrenzt sind die auf der Grundstücksgrenze stehen. Die Bauwich haben wir auch eingehalten von mind. 3 Metern unter berücksichtigung der Gebäudehöhe. |
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Ich würde das prüfen, wie weit die Gemeinde das fordern darf. Wenn der Baureferent zuerst anderer Meinung war und das dann später nochmals revidierte, ist das vielleicht rechtlich doch nicht sattelfest. Solltest du zweifel haben, kannst es einen Anwalt prüfen lassen oder nur mit geringen Verfahrenskosten von der übergeordneten Behörde. D.h. laut ursprünglichen Plan einreichen, sich diese Aufforderungen per Bescheid geben lassen, dagegen beim Land berufen. Eventuell überlässt du diese Kommunikation dem Planer als "neutrale" dritte Person. |
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du solltest deine frage im unterforum "baurecht" stellen, karl kann dir da sicher weiterhelfen, der kennt sich in der nö bauordnung ziemlich gut aus. |
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Mal nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen...die Stahlseilenerven kommen schon noch mit dem Bauen (hoffe ich doch). Das wird nicht der letzte "Rückschlag" sein. Kann dir fachlich da nicht viel weiterhelfen, aber ich wünsch euch alles Gute! |