Hallo Zusammen,
meine Lebensgefährtin und ich haben im Dez 2016 einen Baugrund in NÖ erworben. Der Grund wurde von den Vorbesitzern 2012 aufgeschloßen, Kanal und Strom sind ebenfalls angeschloßen da bereits ein Gartenhaus errichtet wurde. Die Zufahrt erfolgt über eine Privatstrasse mit mehreren Anteilhabern (keine Wege-genoßenschaft), mit dem Grund haben wir eine uneingeschränktes Nutzungsrecht für die Strasse erworben.
Im Vorfeld unseres Bauvorhabens wurden von zwei Nachbarn(=Strassenbesitzer) Bedenken laut, dass die Strasse nicht für einen Baustellenverkehr ausgelegt sei. Nun stellt sich die Frage wer im Falle etwaiger Schäden haftet?
Von der Gemeinde haben wir die Rückmeldung bekommen der Baumeister (=Bauführer) müsse für etwaige Schäden aufkommen. Von zwei BM und Baggerunternehmer haben wir aber gehört, dass der BM nur Schäden haftet die im direkten Zusammenhang stehen (bspl. LKW fährt Gartenmauer um o.Ä.) nicht aber für Schäden an der Strasse die durch eine normale Benützung erfolgt ist.
Vor diesem Hintergrund sind wir natürlich bemüht im Vorfeld eine gute Lösung zu basteln und haben uns folgende Präventivmaßnahmen überlegt:
1. Beweisdokumentation der vorhandenen Schäden
2. ev. Schutzmaßnahmen der Strasse durch Stahlplatten o.Ä.?
offen bleibt aber die Frage wer im Falle schwerwiegender Schäden haftet?
Zum Einen sehen wir vor dem Hintergrund des uneingeschränkten Nutzungsrechtes (Baustellenverkehr = üblicher Gebrauch) die Haftung nicht per se bei uns - die Strassenbesitzer sind demgemäß ja verpflichtet eine entsprechende Strasse zu erhalten.
Zum Anderen stellt sich auch die Frage ob nicht die Gemeinde im Rahmen der Aufschließung auch für entsprechende Zufahrtsverhältnisse (Schaffung einer öffentlichen Zufahrt) sorgen hätte müssen?
Ich hoffe es gibt hier jemanden im Forum der uns diesbezüglich weiterhelfen könnte!?
Vielen Dank und beste Grüsse!
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