Hi,
PV-Anlagen sind ja in NÖ unter einem bestimmten
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Wert Anzeigen und Bewilligungsfrei.
Gibt es da irgendwelche Ausnahmen?
Interessieren würde mich z.B. das Thema für Kellergassen im Weinviertel, die sollen ja Weltkulturerbe werden. Fallen die dann unter Denkmalschutz? Ändert sich da die Flächenwidmung? Im Moment sind Kellergasse ja typischerweise Grünland (Glf).
Danke & lg
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