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Wenn du offiziell bestellt hast heute und der naechste Foerdercall erst zb im Maerz ist und die Foerderrichtlinie sich nicht aendert dann haettest du keinen Förderanspruch mehr Das wurde Dir eh von Deinem Solateur eh alles gesagt? ? Weil deine anderen Fragen deuten eher drauf hin dass Dir da doch einige Infos vorenthalten wurden |
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Nein, so genau haben wir nicht gesprochen über die Förderungen, sowei ich weiß (gelesen habe) wird im März wieder ein Fördertopf geöffnet? und wenn meine im April/Mai geliefert wird, bekomme ich keine Förderung mehr? ODER sollte die Firma dann erst im März den Antrag stellen und eben noch eine Woche warten? edit: das habe ich gefunden: Wie zur Frage 1. bereits ausgeführt, ist die neue Verordnung noch nicht in Kraft. Die nächsten Fördercalls werden auch durch diese Verordnung festgelegt. Der nächste Fördercall kann daher auch erst starten, wenn die Verordnung in Kraft ist; und dann können Private ihre Photovoltaikanlage bereits vor der Antragstellung bestellen und errichten, allerdings muss nach dem derzeitigen Verordnungs-Entwurf der Förderantrag vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gestellt werden", erklärt die Energiesprecherin. |
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Wenn sich die Foerderrichtlinien nicht bessern dann NEIN weil ja dann kein Foerderanreiz gegeben ist. Wieso sollt du eine Foerderung erhalten wenn du VORHER sowieso schon bestellt hast ? Somit ist aus Sicht der Foerderstelle kein Foerderanreiz gegeben Red nochmal alles in Ruhe durch mit Deinem Partner damit alles klar ist und ihr beide vom gleichen redet und es dann keine traurigen Gesichter gibt. |
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aber wir das nicht hier anders erklärt: ichtige Fakten:
https://www.meinbezirk.at/salzburg/c-lokales/wichtige-infos-zur-kommenden-photovoltaik-foerderrunde_a5872144 "Der Private kann jetzt bestellen, er kann auch schon bauen, aber er darf noch nicht anschließen. Solange man die Photovoltaik-Anlage noch nicht am Stromnetz angeschlossen hat, kann für die Förderung des Bundes in den jeweiligen Beantragungsphasen anfragen." Tanja Graf, Energiesprecherin ÖVP |
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"Die derzeit GEPLANTEN"..... Auszug aus deinem Link: "Wurde die neue Verordnung nun bereits abgesegnet? "Nein, die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom für das Jahr 2023 ist noch nicht kundgemacht und damit noch nicht in Kraft", sagt die Nationalratsabgeordnete Tanja Graf" Wir wissen auch nicht alles, aber aktuell wird drueber geredet, man hat Vor, es waer in Planung , irgendwann kommt Ostern, dann Geburtstage Solange es nur Lippenbekenntnisse sind ist es nur Schall und Rauch Laut Telefonat mit der Oemag letzte Woche ist der aktuelle Foerderrichtlinienstand so wie es immer war und nicht so wie es Medial verbreitet wird. 1 |
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Und nur um sicher zu gehen. Einen Netzzugangsvertrag hast du? Mich macht diese Aussage ein wenig stutzig: - das "Ansuchen" erledigt die Firma- wo wird da angesucht? Und darunter sprichst du von der Förderung, welche du selbst Einreichst |
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Einfache Frage: Was hast bestellt und wieviel darfst du einspeisen? |
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der Netzzugangsvertrag ist was und wird wo gemacht? ich hätte geglaubt man beantragt bei der EVN (in meinen Fall) eine Zählpunktnummer und das kann ja nur die Firma machen, da man das privat nicht kann, so war meine Auskunft bei der EVN. |
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wo hätte ich das bestellen sollen wegen der Einspeisung? Vielleicht kann jemand kurz untereinander schreiben was alles zu tun ist, von wem und wo das zu machen ist. Danke. |
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Du nirgends aber ein elektriker für dich... |
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.... stimmt wie du schreibst Dein Installateur / Elektriker fragt bei deinem Netzbetreiber ( EVN ? ) um a) einen Zählpunkt Einspeiseanlage an und b) wieviel Einspeiseleistung Als Ergebnis gibt dir dein Elektriker / bzw. ein paar Tage später dein Netzbetreiber per Brief a) eine Einspeiszählpunktnummer b) wieviel du Einspeisen darfst ------------------------------------- Blöd wäre jetzt wenn du z.B. eine 20kWp Anlage gekauft / bestellt hast und dir die EVN nur 4kW als höchste Einspeiseleistung genehmigt Was machst dann mit dem restlichen Strom ? Ein vernünftiger Solateur wird immer als erstes diese Zusage Netzzugang beantragen ! -------------------------------------- Wenn du eine 5kWp Anlage bestellt hast und nur 4kW einspeisen darfst, wird es wurscht sein, der Wechselrichter kann den überflüssigen Strom "in Luft auflösen" |
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Hallo johro, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV ist bestellt...nächste Schritte |
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Ich habe einen Netzzugangs-Vertrag bei der EVN ohne einer Firma abgeschlossen 🧐 |
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EVN hat mir geantworten ich darf das nicht, das macht die PV Firma "Online" |
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Ich habe eine 8kwp (Süd-Satteldach) bestellt mit 10kwh Batterie, mein aktueller Verbrauch liegt bei 7500kwh jährlich (5000 Haus und 2500Wärmepumpe) und im Sommer kommen 2 Elektro Autos dazu,...denke der Strom wird großteils verbraucht. Wenn ich mich mit der Materie etwas mehr auskenne bzw die Stromerzeugung einschätzen kann, würde ich später vielleicht 3kwp auf die Flachdachgarage (Ost-West) dazu machen. |
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.... selbst wenn du wenig genehmigt bekommst, scheint dein Risiko diesbezüglich gering / sehr gering |
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Hallo zusammen, unter der Annahme, dass die EAG-Förderung sehr ähnlich aufgebaut ist wie in 2022. Wäre folgendes möglich?
Danke vorab für eure Rückmeldung |
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.... du wirst staunen wie schnell du absolut geil darauf sein wirst das Garagendach voll zu machen 😳 Außerdem wirst du immer wieder durch den Garten streunen, deine Dächer und Zäune begutachten und immer wieder darüber nachdenken wo den noch ein paar Panelle Platz hätten .... 🙄 |
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Hi Ist laut meinem PV Fuzzi seit heuer-2023 neu, kann ma nimma selber... LG |
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😂😂😂😂 man merkt die PV-Sucht hat Dich erwischt 😉😉🫶 ... damit bist du nicht alleine |
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Speicherförderung gibt's immer, wenn du schnell genug (und damit die Mittel da sind) für die PV Förderung. |
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Korrekt - Foerderzusage heisst nicht dass Du nach Foerderung bauen MUSST sondern halt nur wenn du baust, was Du maximal bekommst Wieso 2x4,8 und nicht 1x9,6kWh ? Technische Frage, fuer Foerderung egal |
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