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Hallo Manuela! Ich kann nur für unsere Gemeinde in Oberösterreich antworten. Unsere zuständige Beamtin am Gemeindeamt meinte das die Behörde die für die Strasse verantwortlich ist zu befragen sei ( Abstände zum öffentlichen Gut, Streumaterial im Winter etc. ) und eine Beamtin der O.Ö. Landesregierung ließ mir noch ausrichten das ich ein Antiblendgutachten vorlegen muß. Da wir von einem PV Zaun dann Abstand genommen haben, kann ich auf derzeitige Bestimmungen nicht antworten. Wende Dich mal an die zuständige Stelle Eurer Landesregierung und auch bei der Strassenmeisterei. |
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