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Bin nicht aus OÖ. Laut Bauordnung gilt in OÖ derzeit die OIB Richtlinie 2011:
2.7.3 Die maximale Neigung von nicht überdeckten Rampen darf 15 %, von überdeckten oder beheizten Rampen 18 % nicht überschreiten. Im Bereich von 5,0 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche darf die Neigung der Rampe nicht mehr als 5 % betragen. |