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Es gab doch vor einiger Zeit in Wien einen Fall wo dem Nachbar Vor Gericht verboten wurde das erauf seiner Terrasse raucht weil es auf der anderen Terrasse/Wohnung auch hinraucht.
Ich würde ihm das einfach mal lesen lassen. |
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Ah, da geht es ja gar nicht um rauchen sondern um Abgase?
Aber warum dann im Sommer? |
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na ganz einfach: er benutzt seinen Kamin als Riesen-Bong zum kiffen. ||
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weil er wahrscheinlich das warmwasser mit holz heizt. ich denke jetzt im winter wird es besser werden. glaube nicht das der nachbar wirklich was dagegen tun kann. da müsste der rauchfang schon nicht in ordnung sein, dass wiederum hätte der rauchfangkehrer wohl schon längst bemängelt. alles gute mit diesem nachbarn, scheint eine tolle nachbarschaft zu werden! |
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thema wurde 2x eröffnet:
http://www.energiesparhaus.at/forum/39466 |
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ja atma - ... habs aus versehen im Bauforum gepostet und deswegen dann hier reingestellt. Ich versuch schon die ganze Zeit das andere zu löschen, geht aber nicht
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kannst du nicht mehr ändern, die admins könnens verschieben, brauchst nur anschreiben. |
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Eigentlich wäre es im Baurecht besser aufgehoben, aber egal, Hauptsache es gibt Tipps. |
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Wenn die Immissionen des Nachbarns den Gebrauch eures Grundstückes wesentlich (ortsunüblich) beeinträchtigt dann muss der Nachbar Maßnahmen ergreifen um das zu unterbinden. Meiner laienhaften Meinung nach ist das hier so ein Fall.
Ihr solltet mal zu einem spezialisierten RA gehen (entweder kostenlose Erstberatung oder eben ca. 75,- in die Hand nehmen und eine halbe Stunde zahlen) und dann den Nachbarn über das Ergebnis informieren. Selbst wenn ihr "am Land" seid wo "jeder jeden kennt" braucht ihr euch nicht am Schädl koten lassen. Ob ihr das "Anzeigen" könnt weiss ich nicht - ich würde bei Gericht eine Klage einbringen sollte der NAchbar weiter (nachweislich!) die Behebung verweigern. |
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das abgb hat das geregelt, wie es sir ws schon angedeutet hat.
Hier sieht der Gesetzestext aus §364 ABGB Abs. 2 folgendes vor: "Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, as sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besondere Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig." Ich würd ihm das mal unter die Nase halten, und dann ggf. Einen Rechtsanwalt beiziehen. |
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Laut konsument.at wird das schwierig.
Unter http://www.konsument.at/nachbarn gibt es ein PDF. (Ist nur eine Leseprobe, aber die relevanten Seiten sind drinnen.) Auf Seite 74 geht es genau um euer Problem. |