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Raumhöhe - ein Thema zum Erhalt der Neubauförderung VLBG

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  •  gsiberger
8.1. - 10.1.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Servus,

wir beschäftigen uns aktuell mit den Richtlinien für die Neubauförderung in Vorarlberg. Ein Kollege wartnte uns diesbezüglich, dass bei einer gewissen Unterschreitung der Raumhöhe nicht mehr gefördert wird. Da wir zumindest das zentrale Zimmer unseres Giebels noch gerne als Wohnraum nützen würden, aber keinen Dornröschen Turm bauen wollen, möchten wir die Raumhöhe irgendwo zwischen 2,30-2,35m ansiedeln. Ist das kompatibel mit der Förderung?

Noch eine Frage: bei Überschreitung der 140 m2 Wohnnutzfläche Grenze von 5 m2 - wird da die Förderung komplett gestrichen, oder reduziert?

Danke!

  •  Gschmackig
9.1.2023  (#1)
Hallo, ich kenne zwar die Förderlandschaft in Vorarlberg nicht, die Definitionen und Kriterien sind aber online abfragbar. Hier kannst du alle Kriterien durchlesen. Ich würde ggf. auch empfehlen anzurufen, meist bekommt man da schnell eine Auskunft.

Link:

https://vorarlberg.at/documents/302033/472791/Neubauf%C3%B6rderungsrichtlinie+privater+Wohnbau+2023.pdf/30cadfa1-d44a-91e3-0578-eb5d35896905?t=1671107803611

zitat..
gsiberger schrieb: Raumhöhe irgendwo zwischen 2,30-2,35m

Per Def. Sollte für die Förderung alles über 1,8m als Nutzfläche gelten.


zitat..
gsiberger schrieb: Überschreitung der 140 m2 Wohnnutzfläche Grenze von 5 m2 -

Wo steht das? Für Wohnungen steht kleiner 150m2 und für Eigenheime kleiner 200m2.




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  •  gsiberger
10.1.2023  (#2)
Danke dir :)!

Die Raumhöhe hätten wir auch so herausgelesen, waren aber durch Freunde und altes Wissen etwas verunsichert.

Die Fläche ist tatsächlich offenbar auf 150m2 beschränkt (Neubauförderungsrichtlinie 2023), die Frage ist wirklas, was ein geringer Übertritt hier bedeuten würde.


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