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Hallo, ich kenne zwar die Förderlandschaft in Vorarlberg nicht, die Definitionen und Kriterien sind aber online abfragbar. Hier kannst du alle Kriterien durchlesen. Ich würde ggf. auch empfehlen anzurufen, meist bekommt man da schnell eine Auskunft. Link: https://vorarlberg.at/documents/302033/472791/Neubauf%C3%B6rderungsrichtlinie+privater+Wohnbau+2023.pdf/30cadfa1-d44a-91e3-0578-eb5d35896905?t=1671107803611 Per Def. Sollte für die Förderung alles über 1,8m als Nutzfläche gelten. Wo steht das? Für Wohnungen steht kleiner 150m2 und für Eigenheime kleiner 200m2. |
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Danke dir :)! Die Raumhöhe hätten wir auch so herausgelesen, waren aber durch Freunde und altes Wissen etwas verunsichert. Die Fläche ist tatsächlich offenbar auf 150m2 beschränkt (Neubauförderungsrichtlinie 2023), die Frage ist wirklas, was ein geringer Übertritt hier bedeuten würde. |
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