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Ist das so als Wohnraum bewilligt geworden? Gibt es eine Benützungsbewilligung? |
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wird dir zwar zum Fall vor 50 Jahren und Vermietung nicht direkt helfen, aber aktuell kann man für selbst genutzte Wohnräume gemäß BautechnikVO NÖ auch eine geringe Raumhöhe einreichen, sofern man dies auf einem Extraformular einfordert, ebenso wie die Mindestbelichtung. Allerdings können diese Räume dann für manche Zwecke nicht mehr verwendet werden zb als Arztpraxis, also weil fremde Leute herein kommen. Ob dies dann bei Vermietung auch gilt, kann ich nicht sagen. |
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