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hallo ich nehme einmal an, dass du die "bundesförderung" meinst, die es für 2020 ja eigentlich noch gar nicht gibt- wenn es so geregelt ist, wie 2019, sollte das verwendete kältemittel die reduktion von 5000 auf 4000€ ausmachen. nachdem die bürokratische abwicklung aber bei uns wirklich absolut unnotwendig kompliziert angelegt ist, würde ich bei den "förderungsfähigen" geräten eher annehmen, dass die liste verbindlich ist... btw: wie's auch gehen kann, beweist die landesförderung in niederösterreich (3000€): unsere neue heizung wurde am 23.04. in betrieb genommen- am 24. hab ich den förderantrag gestellt, und am 8.5. hatten wir die bewilligungszusage... jetzt hoffen wir nur noch, dass auch der bund langsam in die gänge kommt... brgds ajw |
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die differenz der förderung würde dann aber nicht auf monoblock vs split abstellen, sondern auf R407C vs R410A ... |
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Bei den KNV 1x55 bekommt man derzeit wegen dem Kältemittel / GWP >1500 um 1000€ weniger Förderung, gibt es da Pläne dass sich dran was ändert? |
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hallo- good news zum wochenbeginn: seit heute 11.05. ist die online-registrierung bei der kpc möglich!- bin mit der registrierungsnummer 21 hoffentlich ganz vorn dabei.... viel erfolg ajw |
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servus uhim. wo hast du das her? es gab letztes jahr im sommer eine positivliste der kommunalkredit als vorabzug, da waren anlagen mit R410A nicht drauf, die mit R407C schon. diese wurde aber dann erweitert und R410A kam auch wieder drauf... bei der prüfpflicht spielt die kältemittelmenge als zweiter faktor eine rolle. und da ist die 1x55-06/7,5 mit knapp über einem kilo ein besserer kühlschrank... |
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gerade ist die fördernachricht des energiesparverbandes reingeflattert... bleibt alles beim alten... https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Uebergeordnete_Dokumente/UEbersicht_Waermepumpen_EHPA.pdf R410A und R407C bleiben förderfähig... |
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Servus Arne, förderfähig ja, aber leider mit um 20% reduzierter Förderung. Bei €5000 maximaler Förderung also wie oben geschrieben €1000 weniger. Aus dem von dir verlinkten PDF, erste Seite ganz oben: Hinweis: Bei Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP* ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. Dies ist bei den Kältemitteln R410A und R407C der Fall. Dort ist auch die Topline S1255-16 (als einzige KNV SWWP) mit R290 und damit voll förderbar angegeben, daher die Frage ob da die kleineren Modelle auch in absehbarer Zeit umstellen werden. |
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ah, danke, das hatte ich übersehen. ja, schade daß hier nur der faktor und nicht die menge einfließt... das wird wohl ein fehler in der liste sein? die monoblock-lwp für außenaufstellung werden auf R290 propan umgestellt. im haus darf man diese geräte nicht aufstellen... |
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GWP x Menge wäre sicher ein faireres Kriterium, aber so wie die Förderbedingungen sind kostet die KNV für die Haussanierung damit gleich mal um €1000 mehr als eine gleich teure WPWP [Wärmepumpe] mit R32 oder R454C. |