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Hallo, zu ein paar Fragen kann ich dir antworten. Meine Frau und ich haben vor kurzem Bauland inkl. Grünland gekauft. Der Ablauf ist so wie du geschrieben hast, der Vermesser kommt zum Grund, nimmt Vermessungen vor, steckt bei Bedarf neue Grenzmarkierungen und erstellt im Anschluss daran einen Teilungsplan. Dieser Teilungsplan kommt dann zum Notar und wird verbüchert. Kann sein dass bei dir auch die Grundverkehrkommission ins Spiel kommt, kenne aber die Gegebenheiten in Kärnten nicht. Umwidmungen auf Bauland obliegen meines Wissens der Gemeinde. Bei uns waren die Preise der Geometer ca. 30% unterschiedlich, also kostet nicht überall gleich viel. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. lg Daniel |
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Hallo MagicDude4Eva, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Realteilung und dann Bauvorhaben |
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Wir hatten letztes Jahr in OÖ auch einen ähnlichen Fall mit der Grundteilung/Umwidmung Bauerwartungsland von Gründland in Bauland. Hätten uns das auch ein wenig einfacher vorgestell, da sich unser Nachbar noch selbst den Grundstücksverlauf aussuchen konnte. Wir haben der Gemeinde unseren Vorschlag für die Grundteilung übermittelt. Diese hat sich mit dem Land-OÖ in Verbindung gesetzt, welcher einen Teilungsvorschlag ausgearbeitet hat. Dieser hat nicht wirklich unseren Vorstellungen entsprochen, aber wir mussten das so akzeptieren und unseren Bauvorhaben an denn Grund anpassen. Der Hintergrund war, dass das gesamte Bauerwartungsland in gleichmäßige Parzellen aufgeteilt wurde für die Zukunft. Mit diesene fertigen Entwurf sind wir dann zum Geometer, welcher das Grundstück vermessen hat und gleich die Grenzmarkierungen gesetzt hat. Die Vermessungsunterlagen hat der Geometer an die Gemeinde geschickt. Danach kam der ganze normale Umwidmungswahnsinn |
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Seh da im Beitrag nirgendwo das Bundesland. Tatsächlich Kärnten?? Und weiters würde ich gerne den Flächenwidmungsplan sehen. Ohne dessen Kenntnis wird es schwierig, konkret zu antworten. Es ist von einer Aufschließungszone die Rede. Was sind die Freigabebedingungen?? Folgender Widerspruch isz aufzuklären: Was also is jetzt mit der Parzelle1??? |
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Bundesland ist Kärnten. Widerspruch ist ein tip-fehler "Kann ich sowohl Parzelle1 und Parzelle2...." und hätte "Kann ich sowohl Parzelle2 und Parzelle3 auf Baugrund umwidmen..." Von Freigabebedingungen weiß ich noch nichts. Laut Gemeinde: "Hol Dir einen Vermesser und mach mal einen Aufteilungsvorschlag" - ich wollte mir vorab hier in diesem Forum mehr Hintergrund zu holen um dann ein besser vorbereitetes Gespräch mit dem Vermesser zu halten (ich bin nicht unbedingt sehr zufrieden mit der Aufteilung die wir jetzt gemacht haben, weil Parzelle 2/3 schon ein wenig groß sind). Den Plan unten ist das einzige daß ich über das Bauamt bekommen habe. Bei den Grundstücken handelt es sich um 639 und 640/1, KG. 73410 Möllbrücke I und 640/1 ist soweit ich das richtig verstanden habe "Aufschliessungsgebiet" auf welchem relativ schnell gebaut werden kann: Ich habe versucht im Internet mehr über den Ablauf zu finden, bin dann aber sehr schnell gegen die Wand gefahren |
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das ist nicht so ganz einfach, aber erstmal eine Bitte, das erste Bild im Eröffnungspost bitte in Orginalversion ohne Übermalung, das wäre ganz interessant |
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Habe ich gerade nicht an mich. Unter der Bemalung ist nur ein Bebauungsvorschlag der Gemeinde. Das Bild im post vom 24.1.2019 7:08 zeigt eh die zwei Grundstücke in Rot. Ich kann das Original am Abend anhängen (ist auf anderen computer). |
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Wenn du nicht alles so akzeptieren willst, wie dir das die Gemeinde vorgibt, wirst du dich mit der Sache grundlegend beschäftigen und einlesen müssen. Für NÖ könnte ich dir da bis ins Detail recht schnell Tipps geben, leider ist das halt in jedem Bundesland immer wieder anders und so hab ich erst ein wenig für Kärnten nachlesen müssen. Ein unverzichtbares Infomittel sind die GIS(GeoInformationsSystem)-Systeme der Länder. Für dich also der Kärnten-Atlas. Hier mal ein link mit der Flächenwidmung deiner Grundstücke: https://gis.ktn.gv.at/atlas/init.aspx?ks=kaernten_atlas&karte=ka_ro&logo=kagis&project=dwBnAHUAXwA1AGIANwA3ADYAMwBiAGYAMgA1AGYAMwA0AGEANwA2AGIAOAA3AGIAYQA3AGEAMQBlADYAOAA5ADEAMQA4ADIAXABLAOQAcgBuAHQAZQBuAA%3d%3d&redliningid=fejjpmozmgiashxuaje3hmmr Aber aufpassen! Die Daten im Landessystem werden meist nur in periodischen Abständen aktualisiert. Also bitte bei der Gemeinde nachprüfen. Die müssen dir den aktuellen, rechtskräftigen Flächenwidmungsplan zeigen/kopieren!! Nach dem Kärten-Atlas sieht die Sache nämlich anders aus, wie auf deinem 1. Bild ganz oben!! Also das mal abklären! ( Die dürfen nicht irgendeine Einteilung machen, die sich nicht mit dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan deckt! Siehe z.B. den Verlauf der Verkehrsflächen!) Weiters ist das mit dem Aufschließungsgebiet abzuklären. Dein Grundstück Nr. 640/1 ist ja als solches zur Gänze ausgewiesen (Übrigens: dieses Grundstück ist ja viel größer, als deine Angabe zum "Grundstück Nr.1" - ich schätze mal zumindest 2.500m²!). Die Bedeutung eines Aufschließungsgebietes und wie man damit umgeht, solltest du im Kärntner Gemeindeplanungsgesetz im Detail nachlesen (jedenfalls § 4 und § 4a). Hier ein link dorthin: https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=K%c3%a4rnten&BundeslandDefault=K%c3%a4rnten&Index=&Titel=Gemeindeplanungsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=25.01.2019&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1 Grundsätzlich muss ich sagen, dass die vorliegende Situation mit einem kurzen Statement nicht beantwortbar/erklärbar ist. Es treffen da mehrere Verfahrensschritte und Themen zusammen. Hier gilt es zunächst zu strukturieren und Reihenfolgen zu beachten und dann alles Schritt für Schritt abzuarbeiten - allerdings nicht ohne dabei immer auch das Ganze bzw. das Endziel im Auge zu behalten. Ganz am Beginn steht allerdings immer ein möglichst gleicher bzw. abgeglichener Wissensstand aller Beteiligten über die Ausgangssituation. Und dann schauen wir, ob bzw. wie die Ziele und Wünsche der einzelnen Beteiligten zueinanderpassen bzw. auf einen Nenner zu bringen sind. Soviel mal für den Anfang..... |
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Herzlichen Dank für die Links und Info. Ich lese mich da mal genau ein. Ich habe mittlerweile auch "groben Verlauf" was gemacht werden muß vom Vermesser bekommen: 1) Abwarten auf Bebaungskonzept der Gemeinde 2) Entwurf eines Teilungsvorschlages unter Berücksichtigung der Raumplanung der Gemeinde, und Abstimmung mit mir & Bruder 3) Grenzverhandlung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort, rechtsgültige Festlegung der derzeitigen Grundstücksgrenzen 4) Erstellung der Vermessungsurkunde zur Grundstücksteilung, um den neuen Zustand herzustellen, Absteckung der neuen Grenzpunkte in der Natur Danach muss noch ein Vertragserrichter (Notar) beauftragt werden, die Vermessungsurkunde grundbücherlich durchzuführen, d.h. den Grundbuchstand entsprechend der Vermessungsurkunde herzustellen. Ich denke mit den links und anderen Info, werde ich mich jetzt schlau-machen und dann das ganze Thema angehen. |
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Da wird die Frage sein, welche rechtliche Grundlage dieses "Bebauungskonzept" hat. Das ist sehr oft ein Wunschdenken der Gemeinden ohne Rechtsgrundlage!! Also ganz besonders aufpassen, was da kommt. |