|
|
||
ganz ehrlich... ich würd mir sowieso einen zweiten und dritten kostenvoranschlag einholen - wenn der so arbeitet, wie er anbietet wirds "lustig".
wir hatten auch einige unternehmen dabei, die toll geredet haben, von denen wir aber bis dato kein angebot bekommen hatten - nach 1x nachfragen sind die bei uns nicht mehr in frage gekommen (auch uns kostet das zeit, wenn man jedem alles persönlich erklärt, weil in der branche die pers. vorsprache wichtiger ist als jede mail)... |
||
|
||
nun, der herr will halt abcashen und versucht, sich um - §5 kschg http://www.jusline.at/5_Kostenvoranschl%C3%A4ge_KSchG.html zu drücken, indem er die zustimung zu einer abrechnung nach tatsächlich verbrauchtem material bzw. ein "regieangebot" zu erheischen gedenkt und deshalb nicht eindeutig deklariert, dass er ein - von susiratlos gewolltes - pauschalangebot nicht legen will:
das ist eindeutig ein gegenvorschlag, er will nicht pauschal anbieten. selbst nach §1170 a abgb http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=1170a&mvpa=1059 kann ein pauschalpreis nämlich nur mit zustimmung und bei rechtzeitiger warnung bei "geld folgt leistung" des §1170 abgb recht schwer durchgesetzt werden. die wko sieht das - nona, leider falsch, vgl. §1170 a abs 2 letzter satz abgb - so: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=444621&dstid=0&titel=Kostenvoranschlag%2Cgegen%C3%BCber%2CVerbrauchern%2C-%2Callgemeiner%2C%C3%9Cberblick sag' dem typen also klar, was für ein anbot du erwartest und wenn er blöd rumseiert, vergiss' ihn halt. vergleichsanbote sind eh pflicht. 1 |