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hi littlegrisu,
den kredit könnt Ihr trotzdem zu zweit nehmen, du bist halt der alleinige sicherheitengeber wenn dir das grundstück alleine gehört. bitte beachte wenn deine mutter deinem partner die hälfte des grundstückes überschreibt dann ist das endgültig. und ja es ist wesentlich teurer da kein familienmitglied (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/230/Seite.2300500.html). daher: die mutter soll dir alleine das grundstück überschreiben und ihr nehmt gemeinsam den kredit. gewisse dokumente musst halt nurt du alleine unterschreiben da du alleine der sicherheitengeber (=grundstücksbesitzer) bist. |
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ähm, warum sollte der Partner gemeinsam den Kredit aufnehmen und zurückzahlen, wenn ihm nix vom Grundstück gehört? wollt ihr darauf ein haus bauen? das gehört ihm dann ja auch nicht - oder versteh ich das falsch .... |
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@Mitleser - Danke für dein Kommentar. Würde ich alleine einen Kredit bekommen?
@ ja genau das ist auch mein Gedankengang! Ja wir wollen darauf ein Haus bauen - das soll ihm schon auch gehören... |
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Meines Erachtens ist die Info unter dem Link nicht mehr aktuell, da die GrESt per 1.1.2016 in wesentlichen Punkten reformiert wurde (neuer Stufentarif, Änderung bezüglich Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Erwerben). |
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@Mitleser - Die info stimmt nicht, es gibt da den begünstigten Personenkreis oder so ähnlich, und der hat die gleichen Bedigungen wie die Familie.
Zu diesem personenkreis zählen auch Lebensgefährten/Partner. Und das ganze wurde jetzt mit 1.1. auch irgendwie umgeändert, so dass es mehr kostet. Darum waren auch alle Notare das letzte halbe Jahr komplett ausgebucht. @littlegrisu: Dein Partner kann trotzdem mit dir gemeinsam den Kredit aufnehmen, obwohl nur du im Grundbuch stehst. Das is aber eine unfaire Lösung, weil das Haus dem gehört, dem auch das Grundstück gehört (es gibt da ein paar Ausnahmen, die sind aber in deinem Fall nicht anwendbar). d.h. er muß sich dann zivilrechtlich mit dir ausmachen, wie er im Falle des Falles wieder zu seiner Kohle kommt. bzw. ists generell blöd... z.b. der Grundstücksbesitzer stirbt, und selbst mit Testament steht dem Verwandten (z.b. Eltern) noch ein gewisser Anteil zu lt. Erbrecht. |
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Im Fall der Trennung - bei Schenkung der Hälfte an Deinen partner darfst du dann auch noch das halbe Grundstück zurückkaufen.
Bist Du dir über diese folge im Klaren? GEnügt es nicht das halbe Haus im Fall der Trennung zurückzukaufen? Dein Partner könnte auch an einen Dritten seinen Anteil verkaufen.......... Also willst Du das wirklich? Beratung vom Notar ist hier angeraten, wenn Du diese Kosten sparst, zahlst du später viel mehr dafür |
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Hallo littlegrisu, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Rechtliche Angelegenheiten |
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Ebenso wie mycastle rate ich: NOTAR oder ANWALT!
Bei Grundstückstransaktionen tauchen immer wieder Details auf, die für eine Beurteilung wichtig sind. Und die erfragt nur der Profi (und sollte auch die Antworten kennen). Da geht´s um so viel Geld. Probleme in die Zukunft verschieben macht sie meistens größer. |