Hi!
Hätte eine grundsätzliche Frage zu den Rechten in Bezug auf den Einreichplan:
Angenommen, auf einem Einreichplan befindet sich ein offensichtlicher Planungsfehler (zB zu geringer Abstand zu Grundstücken, max. Bauhöhe überschritten, nicht erlaubte Dachform, Zubau zu groß, usw ...) und das Bauansuchen wird aber positiv abgewickelt (Zustimmung der Nachbarn, Naturschutz, Gemeinde) und der Einreichplan wird genehmigt.
Nachdem der Bau dann abgeschlossen ist, und zwar exakt so wie auf dem Einreichplan, kann man durch die Behörden dann noch belangt werden?
Soweit ich weiss, wenn beim Bau vom Einreichplan abgewichen wird, muss der "genehmigte Zustand vom Einreichplan" hergestellt werden.
Sicherlich müssen auch die bestehenden Einrichtungen/Grenzen am Einreichplan richtig verzeichnet sein, ansonsten wäre es ein Streitfall, ob eine Genehmigung erteilt worden wäre.
Würde mich interessieren, wie bei sowas die rechtliche Lage ist
LG
Marko
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