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Sie sollten nur die Firmen bezahlen die Sie beauftragt haben. Sollten Sie die Rohinstallationen nicht beauftragt haben sollten Sie auch nicht die Lieferungen unterschreiben und auch nicht bezahlen. Alle Probleme die zwischen GU und seinen SUB-Unternehmer auftauchen sollte Sie nicht einmal interessieren. Sie haben nur einen Ansprechpartner und das ist Ihr GU.
LG |
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ja sehe ich auch so...habe da ja nur unterschrieben im Glauben das damit die Menge an Rohren etc festgehalten wird...jetzt stellt die liefernde Firma das so hin dass ich das bestellt,erhalten und somit auch bezahlen muss....wo sie ja nicht ganz unrecht hat!
Habe aber immerhin schon wen anderen dafür bezahlt.. ![]() lg Harald |
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nicht zahlen - Hallo,
auf keinen Fall bezahlen, da du nicht der Auftraggeber für die Lieferung der Rohre etc. bist. Habe beruflich (komme nicht aus der Baubranche) oft mit sehr ähnlichen Fällen zu tun und bei einem der besten Seminare, die es zu diesem Thema in Österreich gibt, wurden wir bei so einem Fallbeispiel ganz klar darauf hingewiesen nicht zu zahlen. Solltest Du eine Rechnung bekommen wäre es von Vorteil, diese mit dem Hinweis, dass du nicht der Auftraggeber bist, wider zu retounieren und nicht einfach wegzuschmeissen. LG |
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das ewige "geld-folgt-leistung"-mantra wieder mal ned - beachtet... und immer dasselbe resultat.
ohne die konkrete vertragslage zu kennen, kann man wenig sagen. der simple punkt ist: liegt ein echter gu-vertrag vor? wer ist vertragspartner der firma, die jetzt geld will, sprich: wer hat die in eigenem namen (und ned mit vollmacht für harald996) beauftragt? der vertragspartner hat zu zahlen, niemand sonst. auch klar, dass die firma jetzt, wo sie vom "gu" nix kriegt, schaut, ob irgendwer anders so blöd ist und geld rausrückt. die übernahme ist im fall eines echten gu-vertrages, also wenn der gu vertragspartner der firma wurde, wurscht - das war ja nur die bestätigung, dass die ware am gewünschten ort geliefert wurde. irgendeine kraxn auf einen zettel malen kann ja bald wer... blöd wird's nur bei eigentumsvorbehalten in den agb der firma und dem einbau der rohre. dann könnte man über bereicherung und eigentumsfreiheitsklage die zahlung erwirken, wenn die röhrln technisch vom haus trennbar sind. |
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!
Harald… Ihnen darf nur der GU eine Rechnung stellen. Es gibt immer Wünsche und nachträgliche Aufträge aber diese sind immer genau beschrieben und müssen Ihrerseits unterschrieben werden. Weiter wenn es Ihrem GU wirklich finanziell schlecht geht dürfen Sie trotzdem nicht zulassen das der SUB-Unternehmer oder GU etwas ausbaut was schon eingebaut ist. Z.B. Rohre, Fenster, Dachrinne etc. denn das haben Sie schon bezahlt. Und auch wenn Sie es nicht bezahlt haben und die Firma in Konkurs geht kommt der Massenverwalter und kassiert die offenen Rechnungen ab. Für Sie ist nur wichtig dass Sie mehr Wert auf Ihrem Grundstück haben als Sie schon bezahlt haben. Im Falle dass die SUB-Unternehmen etwas abmontieren wollen müssen Sie nur die Nummer 133 wählen. An Ihrer Stelle würde ich alle Rechnungen des GU pünktlich bezahlen. Damit er keinen Grund für einen Baustopp hat. PS: glauben Sie nicht den SUB-Unternehmen wenn Sie behaupten der GU hätte kein Geld. Das kann auch eine Falle sein. Mundpropaganda, Rufschädigung etc. und das kann teuer werden. LG |
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@harald - hallo, kurze frage: hatte ein ähnliches schicksal ... gott sei dank mit blauem auge davon gekommen; hast du einen anfangs- und endbuchstaben des gu? sollte der ähnlich sein, wie meiner, dann kann ich dir nur raten, such dir einen guten anwalt und geh auf keinerlei forderung ein. |
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danke mal den antworten...
bezahlt hab ich dem Sub-Unternehmen ohnedies nichts...wollt nur mal in etwa wissen ob das andere auch so sehen! Mann o Mann-bin froh wenn de Hüttn fertig is. lg Harald |
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.ich frag halt nochmal: anfangs- und endbuchstabe des gu ... und ohne jetzt den teufel an die wand malen zu wollen: ob deine hüttn fertig wird, hängst ganz davon ab, wie du künftig mit deinem gu umgehst ... |
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Anfangsbuchstabe is "L"
Hoff das zumindest alle Arbeiten gemacht werden bis zur Kostendeckung...danach schlaf i schon besser. lg, Harald |
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Reinhard - vielleicht kannst du die Anfang und Endbuchstaben bekannt geben so werden gleich andere gewarnt..... |