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Rechtsberatung zum Verhalten nach einem beobachteten Autounfall

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.8. - 25.8.2024
18 Antworten | 14 Autoren 18
18
Hallo zusammen,

vor 3 Wochen hab ich beobachtet wie der Fahres eines lokalen Taxiunternehmens mit überhöhter Geschwindigkeit den Spiegel eines parkenden Autos touchiert und abgerissen hat.
Der Fahrer ist nicht stehengeblieben sondern hat Fahrerflucht begangen.

Mein Auto hat den Vorfall gefilmt und es ist darauf die Beschädigung wie auch die beiden Fahrzeuge klar und deutlich erkenn- und identifizierbar.

Ich hab in der Folge den Geschädigten ausfindig gemacht und ihm - nachdem sich der Schädigende nicht gemeldet hat - das Video und einige Einzelbilder des Vorfalls zukommen lassen.

Der Geschädigte ist damit zur Polizei und hat mich von dort telefonisch kontaktiert ob er mich als Zeugen angeben darf - durfte er natürlich.

Gestern (nach 3 Wochen) ruft mich plötzlich der Rechtsanwalt des Verursachers an und hat sich erkundigt ob ich ihm ebenfalls das Video zukommen lassen kann.

Grundsätzlich würde ich ja sagen: klar, kein Problem, ist ja nix Geheimes
aber da ich kein Erfahrung mit der Juristerei habe gibt es da wahrscheinlich den einen oder anderen Fallstrick der dem Geschädigten dann zum Nachteil gereichen könnte und das will ich nicht

Was sagen die Profis dazu: soll ich dem Rechtsanwalt das Material einfach zukommen lassen ? oder soll der sich das von der Behörde holen ?  oder soll ich verlangen dass die Behörde sich diesbezüglich bei mir meldet ?  (ich geh davon aus dass die das Video haben, weiß es aber nicht)

lG
Gawan

  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
7.8.2024  (#1)
Die "Profis" sagen ruf deine Rechtschutz an, dort sitzen Anwälte die können das beantworten

Ich würds nicht schicken, in der DSGVO steht meine ich, dass man Videos nur an die entsprechenden Behörden weiterleiten darf
Auch sonst, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gegenseite ohne weiteres Anrecht auf das Video hat, bei einem Verfahren bekommen sie dann eh Zugriff auf die Beweise

Aber nochmal, frag einen Anwalt, alles andere ist wertlos

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.8.2024  (#2)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Die "Profis" sagen ruf deine Rechtschutz an, dort sitzen Anwälte die können das beantworten

Ich würds nicht schicken, in der DSGVO steht meine ich, dass man Videos nur an die entsprechenden Behörden weiterleiten darf
Auch sonst, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gegenseite ohne weiteres Anrecht auf das Video hat, bei einem Verfahren bekommen sie dann eh Zugriff auf die Beweise

Aber nochmal, frag einen Anwalt, alles andere ist wertlos

Ich werde da als Zeuge nicht mehr Zeit reinstecken als unbedingt erforderlich und werde definitiv keinen Anwalt kontaktieren - im schlimmsten Fall sage ich halt "nein, holt euch die Beweismittel bei der Behörde"
aber wenn ich bei dem Thema problemlos auf pragmatische Weise unterstützen kann, dann würde ich das natürlich tun 

daher die Frage nach möglichen Fallstricken 😉


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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
7.8.2024  (#3)
Woher weiß der Verursacher, dass es dein Video war? Hat sich der Geschädigte verplaudert oder ist auf dem Dashcam(?)-Video Kenzzeichen und Name?

Bei so einem kleinen Schaden werden sie sich versuchen außergerichtlich zu einigen und die Gegenseite will den Schaden besser identifizieren.

Verzwickte Sache. Besonders weil du alles richtig gemacht hast. Mit oder ohne RS, unbedingt einen Profi fragen.

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  •  mattmein
  •   Silber-Award
7.8.2024  (#4)
Hab rechtlich keine Ahnung, würde einfach sicherheitshalber auf die Behörde/Polizei bzw. den Geschädigten verweisen. Die sollen entscheiden, ob sie das Video herausgeben sollen/müssen.

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  •  satking
7.8.2024  (#5)
Wie wärs mit 
"sorry, schon gelöscht" 🤷‍♂️

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
7.8.2024  (#6)

zitat..
satking schrieb: "sorry, schon gelöscht"

Wegen Datenschutz.


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  •  christoph1703
7.8.2024  (#7)
Mein erster Gedanke war: Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist doch verboten.
Nicht dass du deswegen Probleme bekommst 🤔 Vielleicht will sich der jetzt mit einer Klage an dir rächen?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.8.2024  (#8)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Mein erster Gedanke war: Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist doch verboten.
Nicht dass du deswegen Probleme bekommst 🤔 Vielleicht will sich der jetzt mit einer Klage an dir rächen?

das gilt nur für nicht anlassbezogene überwachung, oder ?
würde ja sonst bedeuten dass ich - wenn ich eine Prügelei beobachte - auch nicht mit dem Handy mitfilmen und den Behörden das Videomaterial aushändigen darf


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  •  Gemeinderat
7.8.2024  (#9)
Ich würde da aufs laufende Verfahren verweisen, du bist ja nicht verpflichtet dem gegnerischen Anwalt eine Auskunft zu erteilen?!
Und da die Polizei das Video ja hat, kann er ja Akteneinsicht fordern (Parteienstellung).

Also das wäre zumindest mein Gedanke dazu.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.8.2024  (#10)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Ich würde da aufs laufende Verfahren verweisen, du bist ja nicht verpflichtet dem gegnerischen Anwalt eine Auskunft zu erteilen?!

Und da die Polizei das Video ja hat, kann er ja Akteneinsicht fordern (Parteienstellung).

Also das wäre zumindest mein Gedanke dazu.

Sehe ich grundsätzlich auch so 


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
7.8.2024  (#11)
Naja, einen Verkehrsunfall zu filmen passiert ja eigentlich immer nicht anlassbezogen, oder? Bei einer Prügelei sehe ich wie sie ins stänkern anfangen und hole mein Handy heraus. Wenn ich filme, dass ein Unfall passiert ist, dann muss die Kamera schon vorher gelaufen sein...

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  •  JoeSi
7.8.2024  (#12)
auf keinen Fall weitergeben! - das kann dann zum Boomerang für DICH werden
--> DSGVO 

Ob so ein Video als Beweis zugelassen wird, muss die Behörde entscheiden - und wenn die es als Beweis führen, wird der Anwalt da auch einsicht bekommen können. 

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  •  christoph1703
7.8.2024  (#13)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Naja, einen Verkehrsunfall zu filmen passiert ja eigentlich immer nicht anlassbezogen, oder?

Müsste sonst schon ein großer Zufall sein.
Das

zitat..
Gawan schrieb: Mein Auto hat den Vorfall gefilmt

spricht sehr für Dashcam/Sentry mode und wäre damit unzulässig nach meinem Wissensstand.

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
7.8.2024  (#14)
Vorweg bin kein Jurist aber würde da Vorsichtig sein ob dir der Verursacher Anwalt einen Strick drehen will?

Bin leider auch schon öffters Zeuge gewesen.
Meine Vorgehensweise: dem "Opfer" meine Telefonnummer gegeben und gesagt: Bin Zeuge, kannst jeder Zeit anrufen. Erst wenn alles erledigt ist kannst die Nummer löschen, nicht vorher. Alleine das hält viele Verursacher Anwälte ab auf blöde Ideen zu kommen.
Habe auch eine Dashcam aber hab es nie erwähnt. Sollte es mal wichtig sein würde ich es mit dem Opfer Anwalt klären und sonst mit keinem.

Fairness als Zeuge ist selbstverständlich aber in dem Fall wo ein Fahrer der die Verantwortung über Fahrgäste hat, (wie du beschrieben hast) ein Fahrerflüchtiger Raser ist, würde ich zu seinem Anwalt sagen: er soll erst mal überprüfen ob sein Mandant Verkehrstauglich ist und dann vielleicht können wir weiter reden!

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  •  Gemeinderat
7.8.2024  (#15)
Ja der Verursacher wird ja wegen des Videos in die Pfanne gehauen sozusagen weil überführt. 
No na wird der "regressieren" versuchen beim "Urheber" seines Leids... blöd gesagt: lass den Typen stehen. 


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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.8.2024  (#16)
Ohne rechtskundig zu sein würd ich auch auf das laufende Verfahren verweisen und den gegnerischen Anwalt zum Klagsanwalt verweisen... solltest das nicht tun wärst mMn von beiden Seiten angreifbar 

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  •  precision
  •   Bronze-Award
14.8.2024  (#17)
Wie auch die anderen schon meinten: auf die Behörde verweisen und dem Anwalt keinesfalls etwas schicken.

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
25.8.2024  (#18)
Hab ich gerade zufällig gelesen:
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594
 


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