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Reihenfolge und Genehmigungspflicht

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  •  Nela
17.1. - 18.1.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Forumgemeinde,

wir werden nächstes Jahr mit Sanierung unseres Hauses in südlichen NÖ beginnen. Im Zuge dieser sollte aus einem Fenster in Erdgeschoss eine Tür gemacht werden- hier also Mauerdurchbruch. Im Obergeschoss wollen wir Badezimmer in ein anderes Zimmer verlegen, und in diesem ein neues Fenster einbauen, sowie ein bestehendes Fenster verkleinern. Wie ist der sinnvolle Ablauf- zuerst Statiker und dann zur Gemeinde? Oder umgekehrt- mit fertigen Plänen erst den Antrag stellen?  Sind die erwähnten Arbeiten alle genehmigungspflichtig? Wären für jegliche Hinweise/ Empfehlungen für Statiker (WN, NK) sehr dankbar.

  •  ProjectX
17.1.2021  (#1)
Hallo!

Um das Fenster in eine Tür zu "verwandeln" brauchst ja nur das Parapet wegnehmen, da wirst keinen Statiker benötigen, ein Fenster normaler Größe (wovon ich bei einem Badezimmer ausgehe) in eine bestehende Wand zu machen ist auch keine statische Herausforderung, das Fenster zu verkleinern sowieso nicht. 
Wenn ihr also sonst keine statisch relevanten Umbauten habt, würde ich mit den Plänen direkt zu einer Baufirma, die hat das nötige Know-How um diese Dinge fachgerecht (auch in statischer Hinsicht) auszuführen. 
Ja alle von dir genannten Punkte gehören in den Einreichplan. 

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  •  Nela
18.1.2021  (#2)
Das hilft schon etwas weiter- herzlichen Dank!

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