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Ist L ueberhaupt noch zulässig? Denke es darf eh nur mehr B, C oder D eingesetzt werden |
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Ich möcht gern wissen wo er die herbekommt oder plant er noch mit jahrzenten alten Wissen :)? |
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1) Die Auslösekennlinien L und B sind ähnlich. 2) Wenn du welche benötigst, kann ich dir ca. 30 Stück (Kopp) zu einem guten Preis inkl. Raritätenaufschlag von 20€/Stück anbieten 😀😀😀. 3) Wenn die elektrische Anlage noch abgenommen werden muss, dann würde ich dir empfehlen, B13 einzubauen. |
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die besagten sind bei mir eingebaut (Ende 80er), Elektriker hat vor 2 Jahren (weil ich einfach Sicherheit haben wollte) alles gemessen und passt laut ihm. Die Frage ergibt sich, weil in der Bedienungsanleitung einer Mini-PV Anlage (Einspeisung von 600 Watt) steht, dass die Sicherung B16A oder bei älteren Anlagen B13A sein muss. Jetzt frage ich mich, ob ich die Anlage in eine Steckdose, die an einem Kreis mit L16A hängt, angeschlossen werden kann. Alternativ hätte ich auch noch einen Kreis mit C16A abgesichert, das ist ein Starkstromkreis (Starkstrom nie genutzt), an dem aber auch einzelne 230V Steckdosen hängen. Hintergrund der ganzen Sache: da ja die 600 Watt "hinter" der Sicherung eingespeist werden, könnten im Maximalfall die Leitungen mit Leistung lt. Sicherung + 600 Watt beaufschlagt werden. |
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Kannst ruhig dein 600W Kraftwerk anstecken. Solltest du jemals die angebene Leistung einspeisen, dann sind es max. 2.6A. Da geht es eher in die andere Richtung, dass der Wechselrichter nicht zu hoch abgesichert ist. Hat der auf der 230V Seite eine Sicherung verbaut? Und die Funktion eines Leitungsschutzschalters kann der Elektriker gar nicht überprüfen. Für die thermische Auslösung müsste er einen Wechselstrom von ca. 16A durchschicken. Für die Kurzschlußauslösung einen Strom von ca. 40A bis 60A und die Auslösezeit in Millisekunden messen. Natürlich im ausgebauten Zustand des LS. Werte bei einem 12A LS. |
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nein, der Elektriker hat das Stromsystem insgesamt angesehen, Schrauben festgezogen, FI getauscht, bei den Steckdosen gemesen usw. Ich meinte, er hatte kein Problem damit, dass da alte L12A Sicherungen drinnen sind. Ja, das Kraftwerk speist quasi max. 2,6A ein. Aber offensichtlich können die auch zum Problem werden, wenn der Hersteller sagt, dass beispielsweise bei manchen Systemen max. B13A bzw. sonst max. B16A verbaut sein darf. Bzgl. Wechselrichter weiß ich nicht, inwiefern ist dessen Absicherung relevant? |
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Die meisten Balkonkraftwerke werden ja steckerfertig geliefert. Und die meisten (alle) haben auf der 230V Seite keine Sicherung verbaut. Bei einem Kurzschluß im Wechselrichter muss der Leitungsschutzschalter den Stromfluß unterbrechen. Damit die Leitungen, bzw. Steckverbinder zwischen Schukostecker und Wechselrichter nicht gleich "mitabbrennen", schreiben die Hersteller der Wechselrichter eine max. Absicherung (B13A, B16A) vor. Bei manchen Balkonkraftwerken sind da Leiterquerschnitte von 0,75 - 1.0mm2 verbaut. Mich würde es auch nicht wundern, wenn es nur 0.5mm2 wären. Der Leitungsschutzschalter hat mit dem Balkonkraftwerk keine Probleme. |
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es geht also um den Schutz der Leitung vom Wechselrichter bis zur vorhandenen Schuko-Dose? Und da würde also statt B13A auch L12A passen? Aber wenn es eigentlich um das Kabel zwischen Steckdose und Wechselrichter geht, warum hängt die Absicherung (also B16A ausreichend, oder doch eher B13A) vom Alter der vorhandenen Verkabelung im Haus ab? |
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1) Ja, L12A entspricht den heutigen B13 2) L 16A entspricht den heutigen B16 3) L und B Kennlinie unterscheidet sich geringfügig in Kurzschlussauslösung. L = 3,3 - 5 x I-Nenn B = 3 -5 x I-Nenn 4) Nach dem Motto: die Zeiten ändern sich, die Menschen ändern sich und die Vorschriften ändern sich, haben sich auch die Vorschriften der Absicherungen der Leiterquerschnitte geändert. Ich weiß es nicht genau: - bis ca. 1988 durfte man einen Leiterquerschnitt von 1.5mm2 mit 16A absicheren. - bis ca. 2000 durfte man durfte man einen Leiterquerschnitt von 1.5mm2 mit 12A absicheren. - ab 2000 darf man einen Leiterquerschnitt von 1.5mm2 mit 13A absicheren. Was wird sich in Zukunft noch ändern? Weil der Geiz-ist-Geil-Geist die Hersteller von Schaltern dazu veranlasst, die Strombelastung auf max. 10A zu begrenzen, verquickt mit der Österreichischen Spezialität des Strommultiplikators 1.4 bei Leitungsschutzschaltern, darf man wahrscheinlich Lichtstromkreise nur mehr mit einem Leitungsschutzschalter mit (10A/1.4 = 7.14A) --> 8A absichern. Das erhöht wiederum den Installationsaufwand und damit die Kosten. Und wenn sich die Kosten erhöhen, wird das Gejammere der Häuselbauer auch wieder lauter. Das Gute ist, dass es bestehende Anlagen nicht betrifft. Damit kannst deine L Typen von Leitungsschutzschaltern die nächsten 30 Jahre auch weiter verwenden. |
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§ 6. (1) Wer wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden elektrischen Anlagen oder elektrischen Betriebsmitteln ausführt, hat dabei jene verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente, welche im Zeitpunkt des Ausführungsbeginnes solcher Arbeiten in Kraft stehen, einzuhalten. Hiebei sind auch bestehende Anlagenteile mit unmittelbarem funktionellen Zusammenhang insoweit an diese Bestimmungen anzupassen, als dies für die einwandfreie Funktion der elektrischen Schutzmaßnahmen erforderlich ist. |
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Danke für die Info, dann sollte ich auf der sicheren Seite sein. Ja wesentliche Änderung gab es damals vor ein paar Jahren, weil ein neues Zimmer "elektrifiziert" wurde, da hatte der Elektriker aber nix gegen die betreffenden L12A Sicherungen. Es wurde jedoch wegen "wesentlicher Änderung" ein Erdungsleiter zwischen Sicherungskasten im Haus und dem Stromanschluss straßenseitig eingezogen. Dadurch sollte der FI noch zuverlässiger auslösen. Zu der Thematik mit dem Minikraftwerk ist noch ein Punkt offen, der Anbieter bietet auch Wieland-Stecker an, weil mit den Schuko theor. ein "Lichtbogen" entstehen könnte. In Österreich aber angeblich nicht vorgeschrieben. Wie seht ihr da die Notwendigkeit? |
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Nur weil der Elektriker persönlich nix dagegen hat, ist das ja noch keine Garantie das etwas norm- oder gesetzeskonform ist. |
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Darf man fragen, wo du die Information mit den Lichtbogen bekommen hast? Mit dem Lichbogen hat das nichts zu tun. Wielandstecksysteme haben den Vorteil, dass diese nicht ohne Werkzeug (Flachschraubenzieher) gelöst werden können. Dafür muss man auch eine Wieland Steckdose installieren. Ausserdem ist die Steckverbindung besser gegen Feuchtigkeit geschützt (O-Ring). Desweiteren sind die Kontakte beim Wielandstecker besser gegen Berührung geschützt. Der Wechselrichter beginnt seine Arbeit erst, wenn dieser mit dem Stromnetz verbunden ist. So wie es aussieht, ist in Österreich auch die Schukosteckdosenversion erlaubt. In DE nicht. |
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Hm, Stadtwerke und WKO widersprechen sich da irgendwie... Das mit dem Lichtbogen habe ich irgendwo gelesen, wurde so begründet, dass bei einer normalen Steckdose die Stifte des Steckers manchmal nicht eng genug an den Metallklemmen in der Dose anliegen. |
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Was genau bedeuten diese Formeln bzw. was berechnet man da, bzw. wie wären die Formeln zu rechnen bei L12A vs B13? L= 3,3-5*12=3,3-60=-56,7 B= 3-65=-62 |
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Die Formel ist so zu verstehen: L12A Kurzschluß-Auslösestrom min. = 3,3 x In = 3,3 x 12A = 39,6A Kurzschluß-Auslösestrom max. = 5 x In = 5 x 12A = 60A Die Kurzschlußauslösung spricht frühesten bei ca. 40A und spätestens bei 60A an. B13A Kurzschluß-Auslösestrom min. = 3 x In = 3 x 13A = 39A Kurzschluß-Auslösestrom max. = 5 x In = 5 x 13A = 65A Die Kurzschlußauslösung spricht frühesten bei ca. 39A und spätestens bei 65A an. In der Praxis lösen die LS zu 99% beim Min-Kurzschlußstrom schon aus. Hier ein Beispiel mit meinem Gartenhäcksler Bosch AXT 2500HP: Leistung 2500W --> Nennstrom ca. 2500W/0.8/230 = 13,5A. Leitungsschutzschalter L12A Bei 5 Einschaltversuchen fällt 4 mal der Leitungsschutzschalter. Und hier sieht man den Grund dafür. |
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