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Rigol-Entwässerungsrinne setzen?

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
9.7. - 10.7.2013
14 Antworten 14
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Hallo,
ich möchte demnächst meine Einfahrt samt dahinterliegendem Carport pflastern. Ich habe in der Niederschrift der Bauverhandlung gelesen, dass vor der Straße, also an der Grundgrenze, eine Rigolrinne zur Entwässerung der Niederschlagswässer zu setzen ist. Bei mir sind das max.
15 m² vor dem Carport, wo Regen auftritt und auf die Straße laufen würde.
In unserer Straße bzw. in der Ortschaft haben max. 1/3 aller Objekte eine derartige Rinne...
Wie sieht das bei Euch aus? Weiß jemand von Fällen, wo seitens der Gemeinde kontrolliert wird und man eine Strafe erhält oder man es nachträglich machen muss?

  •  altenberg
  •   Gold-Award
9.7.2013  (#1)
es geht in so einem Fall - nicht nur ums Wasser im Sommer, sondern ums Schmelzwasser, dass dann auf der Straße gefriert.

Wie genau sowas kontrolliert wird, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.

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  •  johro
  •   Gold-Award
9.7.2013  (#2)
machst du keinen Gartenzaun? wir haben das Rigol nur über die Länge wo vom Gartenzaun das Tor ist.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.7.2013  (#3)
ich glaube eher, dass er keinen abfluss hat, wohin das rigol entwässern kann...

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  •  sir_rws
9.7.2013  (#4)
Wenns im Bescheid steht wirst nicht darum herumkommen - oder du erfindest Alternativen und dein Bauführer bestätigt die bestimmungsgemäße Ausführung (wird wohl keiner tun...)

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  •  Hannes_Z
  •   Bronze-Award
9.7.2013  (#5)
Hallo - Bei mir war das Magistrat da und das Rigol kontrolliert. Entwässerung habe ich einfach mit einem Sickerschacht gemacht. Mit zwei Betonringe ca. 1 m tief, Deckel drauf und mit Rindenmulch zugeschüttet. Vielleicht darfst du das Regenwasser in den Kanal / Grauwasserkanal leiten? Meine Lösung hat nicht die Welt gekostet.
lg Hannes

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
9.7.2013  (#6)
Danke für die Infos. Es geht um ca. 8 m Breite, wo das Tor ist. Sonst hab ich eh einen Gartenzaun.
Im Bescheid stehts, aber auch bei allen Anderen in der Ortschaft stehts im Bescheid... Es hält sich nur fast keiner dran.
Jetzt wäre es interessant, ob das auch kontrolliert wird.
Wahrscheinlich mache ich es eh, möchte mir ein nachträgliches rausnehmen der Steine und Graberei, usw. ersparen...

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  •  sir_rws
9.7.2013  (#7)
Wenn es "alle Andere" ebenfalls wegliesen (erst kürzlich gebaut!) dann kann man versuchen auf dem Bauamt mit Hinweis darauf (Fotos!) diese Vorschreibung beim eigenen Bescheid rauszureklamieren.

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  •  Hannes_Z
  •   Bronze-Award
9.7.2013  (#8)
Hallo - Sich auf alle anderen zu verlassen ist meiner Meinung keine gute Option. Bei mir war so, dass ich fast als einziger Besuch vom Magistrat hatte. In Linz gibt es sogar einen Zaunbeauftragten. Habe einen Doppelstabzaun in gleicher Höhe anstatt eines Maschendrahtzauens wie im Einreichplan, aber das ist eine andere Geschichte emoji

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
9.7.2013  (#9)
@Hannes - verstehe ich das richtig, dass du Probleme hast, weil im Einreichplan ein Maschendrahtzaun drin steht und du was anderes gemacht hast?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.7.2013  (#10)

zitat..
sir_rws schrieb: Wenn es "alle Andere" ebenfalls wegliesen (erst kürzlich gebaut!) dann kann man versuchen auf dem Bauamt mit Hinweis darauf (Fotos!) diese Vorschreibung beim eigenen Bescheid rauszureklamieren.


Keine gute Idee.
1. ist´s fraglich, ob´s tatsächlich "alle anderen" im Bescheid haben.
2. ist´s egal. Selbst wenn, ändert´s nix dran, dass er´s so machen muß.
3. hilfts nix, wenn´s die anderen nicht so gemacht haben und man das mit Fotos "rausreklamiert".
Die einzige Konsequenz wird sein, dass es dann alle anderen nachträglich einbauen müssen und die ihn dann recht lieb haben werden, wenn rauskommt, dass er sie verpetzt hat emoji

Das würde ja in totalem Chaos enden, wenn das durchgehen würde (ala der Nachbar hat nicht nach Bauordnung/Bewilligung gebaut, deshalb darf ich das auch)...

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  •  anho
10.7.2013  (#11)
Ich würde es unbedingt machen!
Denn was ist, wenn im Winter das Wasser aus Deiner Einfahrt über die Strasse läuft, gefriert und jemand einen Unfall haben sollte.
Dann fängt man zuerst beim Grundeigentümer (Gemeinde) an zu fragen. Die werden dann sagen, dass sie Dir eh im Bescheid aufgetragen haben, eine Entwässerung herzustellen, damit eben genau das nicht passiert.
Du hast den Bescheid nicht eingehalten und darfst den Schaden zahlen und dann erst recht eine Entwässerung einbauen.
Daher würde ich es gleich mitmachen- kostet ja nicht die Welt!

lg

h

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
10.7.2013  (#12)
Danke für Eure Tipps. Werde es jetzt auch machen, kostet verhältnismäßig wenig im Vergleich zum "nachträglichen" Einbau...

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  •  sir_rws
10.7.2013  (#13)
@gdfde - Bei den Schwiegereltern erlebte Praxis: Fotos von anderen Bauwerken gemacht (damals gings um Abstand Garage zu Strassengrundgrenze), damit auf Baupolizei - und schon wurde der vorgeschriebene Abstand im Bescheid verkleinert. War vor ca. 12 Jahren in einer Mittelstadt.

Aber klar kann auch das was Du beschrieben hast passieren - da aber niemand von uns hier die beteiligten Beamten und Nachbarn kennt kann das eh nur andi27 selbst beurteilen. Wobei ich persönlich auch dafür bin das Rigol zu setzen.

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  •  Hannes_Z
  •   Bronze-Award
10.7.2013  (#14)
@ chris5020 - Ja, wir haben einen Anruf vom Zaunbeauftragten der Stadt Linz (muss eh ein cooler Job sein) bekommen, dass wir keinen Maschendrahtzaun haben, sondern eine Doppelstabmatte in der gleichen Höhe. => Einreichplan selbst kurz umgezeichnet, Bauanzeige gemacht und Sache war dann erledigt.
Viel Aufwand um nichts.
lg Hannes

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