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Ringgrabenkollektor

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  •  humerpet
9.12. - 12.12.2021
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Hallo,
wir sind bei der Planung eines Bungalows mit ca 105 Quadratmeter Wohnfläche.
Als Heizung möchten wir eine Wärmepumpe mit Ringgraben, der an der Grundstücksgrenze sein soll.
welche Abstände müssen eingehalten werden zum Nachbargrundstück?
aus einer Seite befindet sich ein altbestand mit ca 25 Meter hohen Fichten die direkt an der grundgrenze stehen, welche Abstände müssen da eingehaltenen werden?

Da wir noch am planen sind was sollen wir noch unbedingt beachten?

  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.12.2021  (#1)

zitat..
undefined schrieb: welche Abstände müssen eingehalten werden zum Nachbargrundstück?

1m reicht, rein was den Wärmeentzug angeht.

zitat..
undefined schrieb: ein altbestand mit ca 25 Meter hohen Fichten die direkt an der grundgrenze stehen, welche Abstände müssen da eingehaltenen werden?

Dem RGK RGK [Ringgrabenkollektor] sind die Fichten komplett egal, der liegt drunter. Es hängt also davon ab, was die Fichten an Grabungen vertragen - da kenne ich mich nicht aus. Wir sind recht nah an unsere alten Fichten ran. Habe nicht nachgemessen, schätze aber so 2-3m. Auf einem Bild im Link sieht man schön, dass wir da tlw. auch im Wurzelbereich unterwegs waren, aber eben deutlich drunter:

https://www.energiesparhaus.at/forum-rgk-umsetzung-eigenleistung-und-preise-2018/48633_6#478905

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  •  humerpet
11.12.2021  (#2)
Hallo wie bekommt man den Beitrag ins haustechnik forum.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
11.12.2021  (#3)
Thread wurde ins Haustechnikforum verschoben. 

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  •  x12r13
  •   Bronze-Award
11.12.2021  (#4)
Fichten sind glaube ich Flachwurzler. Könnte problematisch sein wennst im Zuge der Grabarbeiten eine Hälfte "der Bodenanker" entfernst. Denke da an "Eingehen" und vor allem an Sturm.

Aber vielleicht reicht auch eine einseitige Verwurzelung, gibt ja schließlich auch Fichten am Rand von steilen Skipisten. 

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
11.12.2021  (#5)

zitat..
x12r13 schrieb: Aber vielleicht reicht auch eine einseitige Verwurzelung, gibt ja schließlich auch Fichten am Rand von steilen Skipisten. 

Schon mal höhere Fichten bei einem Sturm beobachtet? Die biegen sich in alle Richtungen, dass man glaubt, jeden Moment brechen sie ab! Wenn da die Wurzeln auf einer Seite gekappt werden, wird der oder die Bäume den nächsten Sturm nicht mehr standhalten. Es sei denn, dass einige Jahre kein Sturm kommt, bis sich die Wurzeln wieder regenerieren können. Sollte ein Baum durch einen Sturm geworfen werden, könnte Dieser auch dein Haus treffen und Schaden anrichten. Man darf natürlich Wurzeln (und auch Äste) die über die Grenze ragen abschneiden, es darf aber nicht die Gesundheit und Standfestigkeit des Baumes nicht gefährdet sein. Ist halt ein sehr dehnbarer Begriff, man kann sich auch auf höhere Naturgewalt ausreden, wenn der Baum liegt, inwieweit dann  die gekappten Wurzeln dann wirklich schuld sind, wird sich eh nicht so leicht beweisen lassen. Wenn die Bäume mir gehören würden, würde ich sie ohnehin entfernen, und andere Bäume pflanzen. Und die natürlich mit einem min. 3m Abstand zur Grenze. So mancher Baum direkt an der Grenze hat schon einige Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgelöst! Nehme jetzt an, dass die Bäume wem Anderen gehören?

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  •  Bube
  •   Bronze-Award
11.12.2021  (#6)
Unser Grundstück war auch voller Bäume. Zu Beginn haben wir einige stehen gelassen (sowohl kleine als auch 15m Eichen ). Im Laufe der Bauarbeiten ist jedoch einer nach dem anderen gefallen. Sowohl beim RGK RGK [Ringgrabenkollektor] als auch später beim Kanal.  Uns war auch um jeden Baum leid aber denke daran das große Bäume  später  aufwendiger zu fällen sind wenn das Haus steht. Außerdem waren die Bäume oft dem Bagger im Weg  und er konnte sich nicht gescheit drehen/bewegen.  

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  •  humerpet
12.12.2021  (#7)
Hallo,
die Bäume stehen an der Grundgrenze des Nachbarn, wir werden mit ihm reden ob er bereit ist die Bäume zu Fällen jetzt vor Baubeginn ginge es noch sehr einfach. 

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
12.12.2021  (#8)
Fragen kosten mal nix! Eine Gefahr bezgl. Sturmschaden ist auch ohne Grabungsarbeiten gegeben! Bäume werden immer höher, und haben mehr Angriffsfläche durch Sturm. Selbst wenn nur der obere Teil abbricht, dieses Teil kann schon weit fliegen, und Schaden an Gebäude anrichten. Müsste auch im Interesse des Baumbesitzers liegen, solche Bäume an der Grenze bzw. in Gebäudenähe zu entfernen. (auch wenn es nur eine Versicherungssache ist) Ich selbst habe auch schon solche Bäume zum Nachbarngrundstück entfernt. (ohne dass der Nachbar mich gebeten hat) Und noch was, vielleicht ist es auch deswegen von Vorteil, dass eine PV - Anlage dann eine bessere Ausbeute hat? Mehr Licht wirds auch werden, wenn die Bäume weg sind. Kommt natürlich drauf an, wie der Standort generell ist.

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