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Risiko-Ablebensversicherung

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  •  arsrps
27.11. - 29.11.2017
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Was muss man beachten bei einen Abschluss?
Was mir klar ist ist mal das fallend abzuschließen für einen Teil oder die Kreditsumme die man aufgenommen hat.
Ich habe zwei Angebot für 150k wo eines ganz gut ist (Dialog) und für beide zusammen 20,- kostet.
Die Frage ist die ob man das nicht getrennt machen sollte da wenn beide Partner z.B. bei einen Autounfall verunglücken es gut ist wenn das Kind die Summe xy bekommt oder ist das auch bei einen gemeinsamen Vertag so.

Was muss man noch beachten?

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.11.2017  (#1)
Vorteil: die vereinbarte Versicherungssumme bei zwei Einzelverträgen wird bei gleichzeitigem Ableben beider Versicherter 2x ausbezahlt (Kreidt getilgt, Geld für Kind da, plakativ gesprochen).

Ein Nachteil bei „Gegenseitigkeit“ ist, wenn einer der versicherten Personen ablebt, der Vertrag somit erfüllt ist. Der verbleibende ist nicht mehr versichert!
Das kann ganz schön ins Auge gehen, wenn die Bank aber trotzdem auf eine Ablebensversicherung als Sicherheit besteht.
Ein allfällig erneuter Versicherungsschutz kann dann aufgrund Alter oder Krankheit ein Vielfaches von der einst günstigen Startprämie kosten.
Das geht vielleicht soweit, dass die betroffene Person gar nicht mehr versicherbar ist - und dann kann auch die Bank ungemütlich werden, sofern bei Abschluss eine RAV (Risiko-Ablebens-Versicherung)Bestandteil der Vertragskonditionierung war.


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
27.11.2017  (#2)
im normalfall wird aber mit der versicherungssumme der kredit getilgt und eine hohe überdeckung sollte normal auch eingeplant werden - da sollte es normal keine probleme geben

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.11.2017  (#3)
Was ist schon normal?emoji


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  •  ChristianIV
27.11.2017  (#4)

zitat..
heislplaner schrieb: im normalfall wird aber mit der versicherungssumme der kredit getilgt und eine hohe überdeckung sollte normal auch eingeplant werden - da sollte es normal keine probleme geben


wieso, höher versichern kostet mehr Geld, mehr Geld in Versicherungen stecken heißt weniger in Tilgung bzw zum Leben.

Man kann genauso einen loseren Ansatz gehen der heißt bei unerwarteten Ableben sind die Schulden zwar nicht komplett weg aber auf jeden Fall so niedrig das das weitermachen für Kinder/Lebensgefährte/Sonstige ohne Probleme möglich ist.


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
28.11.2017  (#5)
wir sind zb mit ca 50000,- überversichert, hat ca 6,-/monat mehr gekostet (gegenseitige ableben über 30 jahre 210000,- kostet gesamt 31,- - aber auch nur weil ich schon 42 bin).
Sondertilgungen sind sowieso ein muss - und wenn man sich eine vernünftige ableben nicht leisten kann muss man es sowieso bleiben lassen

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.11.2017  (#6)
getrennt abschließen, nicht nur auf die summe der aushaftenden schuld sondern mehr und nicht fallend!!!

das wär meine empfehlung

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
28.11.2017  (#7)
wenns günstig sein soll, dann schon fallend. aber erstens mit deutlicher überdeckung (bei uns 50000,-) und die ersten paar jahre (bei uns 5 jahre) konstant.
übrigens jede sondertilgung spielt dir dann auch bei der ableben in die karten, weil erstens die überdeckung steigt und die versicherung nach kredittilgung weiter läuft

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  •  arsrps
28.11.2017  (#8)

zitat..
ChristianIV schrieb: Man kann genauso einen loseren Ansatz gehen der heißt bei unerwarteten Ableben sind die Schulden zwar nicht komplett weg aber auf jeden Fall so niedrig das das weitermachen für Kinder/Lebensgefährte/Sonstige ohne Probleme möglich ist.


So sehe ich das auch.

Ich werde das auch nur von mir auf meine Freundin mit Kind mit den Betrag der aufgenommen wurde komplett machen bzw. auch etwas mehr da ich Selbstständig bin und da bei der Bank auch noch eine Ablebensversicherung habe mit 75000,- die ja auch ausbezahlt wird falls ich ableben sollte.
Die die meine Freundin auf mich macht kann z.B. auch 50000,- weniger sein wie der Betrag der noch offen ist da ich das so auch locker zahlen kann.

Zudem hofft man so immer des nie was ist.

Also ist es immer besser zwei gentrennte Verträge zu machen wie speeedcat schreibt.

Bank hat es auch nie gefordert was zu machen was ich aber einfach machen möchte zur Info da ich es besser finde auch da was zu haben.



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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.11.2017  (#9)
mein gedanke war bei abschluss folgender:
ich möchte, dass meine schulden gedeckt sind und meine frau, die geringfügug arbeitet und meine 2 kinder nicht an den schulden zu nagen haben.
ausserdem möchte ich,dass meine frau, die noch a zeitl NICHT vollzeit arbeiten kann wegen der hobbits, einige jahre rüber kommt, ohne sich finanziell sorgen machen zu müssen.
da ich der hauptverdiener bin, seh ich das als legitime und gute lösung.

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  •  ChristianIV
28.11.2017  (#10)
@rk515
aber du bist genau bei der Schlüsselfrage gelandet Kinder ja/nein

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
28.11.2017  (#11)
geht mir genauso - mit 31,-/Monat wird im fall der fälle der kredit getilgt und es bleiben meiner familie noch zusätzlich ca 50000,- und mit jeder sondertilgung vergrössert sich dieser wert natürlich.
hier gibts also njcht die eine richtige lösung sondern jeder muss für seine bedürfnisse entscheiden

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#12)
also schlüsselfrage ist das keine.. wenn ich mich entschlossen habe, mit meinm partner/partnerin mir was aufzubauen, dann kanns auch durchaus gerchtfertigt sein, das ich möchte, dass im flle meines ablebens mein partner/partnerin sich ein schönes leben macht.
das letzte hemd hat ohnehin keine taschen mehr... *G*
also zwangsläufig an die kinder aufhängen würd ich das nicht.

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  •  chrismo
29.11.2017  (#13)

zitat..
arsrps schrieb: Die die meine Freundin auf mich macht kann z.B. auch 50000,- weniger sein wie der Betrag der noch offen ist da ich das so auch locker zahlen kann.


Nicht vergessen, dass man beim Ableben der Frau nicht nur Alleinverdiener, sondern auch Alleinerzieher werden würde und daher ggf. nicht mehr Vollzeit arbeiten könnte! Wir haben da keinen Unterschied gemacht und uns jeweils mit der gleichen Summe versichert (fallend mit Überdeckung).


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