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der sachverhalt ist ein bisschen dünn... eigentlich müsste der bestandschutz der k-bo 1996 greifen: http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Kaernten/
§ 53 Bescheidwirkung Die sich aus Bescheiden nach diesem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten haften auf dem Grundstück und gehen auf den Rechtsnachfolger über. .§ 54 Rechtmäßiger Bestand Für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, die seit mindestens 30 Jahren bestehen und für die eine Baubewilligung im Zeitpunkt ihrer Errichtung erforderlich war, welche jedoch nicht nachgewiesen werden kann, wird das Vorliegen der Baubewilligung vermutet, sofern ihr Fehlen innerhalb dieser Frist baubehördlich unbeanstandet geblieben ist. die frage ist jetzt: finden die auf der gemeinde die baubewilligung von damals und wie schauen die änderungen aus deren sicht aus? versuch' halt mal, die idee mit dem bestandsplan dem bürgermeister/baureferenten schmackhaft zu machen - das wäre wohl die sinnvollste lösung. wenn sie die unterkellerung mit statik hinterfragen, wird's evtl. enger. |
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@gastmartin - Schreib mir direkt an meine adi,denke daß ich dir einiges beantworten kann,ich baue derzeit auch einen Rohbau fertig der vor 10 Jahren begonnen wurde und hab mit dem Bürgermeister schon alles unproblematisch besprochen.
Natürlich sind die Bauvorschriften in manchen zu NÖ unterschiedlich meine adi ist oldtimer.sammler@hotmail.com l.G. Gerhard |