Sanierung / Änderung Dach wann eine Frage des Baurechts (NÖ)
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franzab
14.2.
- 23.4.2021
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Hallo,
wenn ich mein Dach (Spitzboden) über Mansarde neu mache, in dem Sinne, dass die Sparren (somit die tragende Konstruktion) erhalten bleiben, und nur die Unterspannbahnen, Querlattung und Dachziegel (ähnlicher Farbe) erneuert werden, so betrifft dies in keinster Weise das Baurecht, oder?
Wie würde es aussehen, wenn ich zusätzlich aus dem derzeitigen Kaltdach ein Warmdach machen würde, sprich die vorhandenen Sparren gedämmt würden (um beispielsweise Kondensatzbildung am Spitzboden zu verringern/verhindern)? Allerdings keine Umwandlung in Wohnraum oder so. Wäre dies dann irgendwie am Bauamt zu melden/genehmigen? Denke mal nein, weil bessere Dämmung ohne die Höhe des Dachs zu verändern, kann ja kein Problem sein?
Naja mehr dämmen als ursprünglich vorgeschrieben, ohne höher etc zu werden ( also von außen gar nicht sichtbar) hätte ich als kein Problem = keine Bauanzeige, keine Baubewilligung gesehen..?
Wie würde die Sachlage aussehen, wenn man die Dämmung zwischen Spitzboden und Manarde(OG) verstärken=dicker machen würde? Müsste man da vorher das Bauamt einbinden und falls ja in welcher Form?