Hallo,
als Käufer eines Doppelhauses eines Bauträgers haben wir vor ca. 1 Jahr einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem ein VORAUSSICHTLICHER Fertigstellungstermin (Ende Februar) von beiden Seiten unterschrieben wurde. In diesem Kaufvertrag steht auch eine Klausel daß der Bauherr sich das Recht vorhält, 100 Tage zu überziehen, ansonsten kann der Käufer (also wir) kostenlos von dem Kauf zurücktreten. Mittlerweile haben wir Anfang Mai und die letzte Aussage des Bauträgers war, daß das Haus Mitte Juni fertig sein wird (also diese besagten 100 Tage). Wir haben aber unsererseits starke Bedenken, daß das Haus wirklich bis dahin übergeben werden kann. Jetzt meine Frage: da wir nicht ausdrücklich eine Pönale im Vertrag stehen haben, haben wir sonst eine rechtliche Handhabe diese Fertigstellung zu forcieren oder zumindest, wenn schon diese 100 Tage übersschritten werden, Anspruch auf Schadenersatz haben (Doppelbelastung, Kündigung der Wohnung, ...)?
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