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Hallo, ich habe das bei mir voriges Jahr machen lassen. Durchgeführt hat es die Baufirma mit denen die Gemeinde immer zusammenarbeitet, denn es darf nicht jede x beliebige Baufirma auf öffentlichen Gut graben. Beauftragt wurde es aber direkt von mir. Man kann leider nicht von der Ferne sagen, wie aufwändig dass bei dir sein wird (ich sehe hier einen Aufpreis für Fels von fast 900€ inkl.).... Es sind viele Kleinbeträge die sich bei dir summieren.... Ich muss dazu sagen, bei mir hat es in der Straße bereits einen PVC DA160er Abzweiger gegeben, dieser wurde schonmal für dieses Grundstück vorgerichtet... Ich habe gesamt inkl. Steuer: 4.980€ gezahlt. Die Schächte wurden aber direkt nebeneinander und direkt an der Grundgrenze zum öffentlichen Gut gesetzt. Weiß auch nicht wie tief bei dir den Kanal liegt, ist ja auch relevant... Ich habe für jeden Schacht eine Pauschale vereinbart, die Tiefen waren ja alle genau bekannt bzw. vorher erhoben worden, da brauche ich keine Regiekosten... das Erdreichmaterial ist auch bekannt... |
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Danke, das hilft mir sehr! Nach deiner Beschreibung haben wir exakt die gleiche Situation. Das mit dem Fels verstehe ich auch nicht, wäre mir jedenfalls nicht bekannt. Baumwurzeln eher, aber die sollten ja hoffentlich kein Problem sein. Pauschale werd ich gleich nachfragen. Hast du die Arbeiten außerhalb bis zur Grundgrenze auch selber gezahlt? Mir wurde das so erklärt, dass die Arbeiten außen bis an die Grundgrenze von Gemeinde bzw. Wasserverband bezahlt und mit den Anschlussgebühren gedeckt sind. |
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Was mir jetzt noch einfällt, den Restaushub der übriggeblieben ist, habe ich nur seitlich lagern lassen, den habe ich dann selber entfernt. Genau, dazu kommt noch die Anschlusspauschale für das Ortswasser an den WLV. Die restlichen Arbeiten außerhalb deiner Grundstückes sind in den Aufschließungskosten enthalten. |
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Alles klar, vielen Dank! Ich frag mal nach, ob sie mir da versehentlich auch die öffentlichen Arbeiten reingenommen haben. Das mit dem Aushub werden wir auch so machen, wir brauchen eh einige Geländeanpassungen. |
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Sorry wenn ich meinen Senf dazugebe: die Gemeinde schreibt euch vor, dass ihr auf eurem Grundstück einen Schacht macht mit dem Wasserzähler und einen Wartungsschacht fürn Kanal? Bei uns ist da auf der Straße ein Kanaldeckel, drunter der offene Kanal (zur Wartung) und von dort eine Stichleitung zur Grundstücksgrenze - dort hab ich direkt ohne umschweife mein Abwasserrohr vom Haus angeschlossen. Wasser ist ebenso im Asphalt ein Absperrschieber und auf meiner Grundgrenze stand das Rohr raus --> einfach Verbinder drauf und in den Technikraum, dort Wasserfilter und Zähler montiert. (OÖ) |
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Den Wasserzähler müssen wir im Schacht machen, weil sie den (für mich nachvollziehbar) nicht weiter als 5-10 m von der Grundgrenze entfernt haben wollen. Bis zum Technikraum hätten wir über 20 m. Das ist mir aber so eh lieber, dann wird der Zähler jetzt gleich fix montiert und wir brauchen uns über ein Provisorium keine Gedanken machen. Mit dem Kanal bringst du mich jetzt aber zum Nachdenken. Für mich war das irgendwie gegeben, dass wir da einen brauchen. Auch nach jeder Richtungsänderung hab ich mal gehört? In der Straße ist bei uns jedenfalls kein Deckel. Sollte es da irgendwelche verbindlichen Regeln geben oder kann jede Gemeinde nach Belieben selber entscheiden? |
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Und dann kletterst 1x pro Jahr in den Schacht um den Wasserzählerstand abzulesen? Autsch und nochmal autsch, weil => Wir (NÖ) müssen jährlich den Zählerstand an die Gemeinde übermitteln. Alle 5 Jahre wird der Zähler von der Gemeinde getauscht (wenn ich s richtig im Kopf hab, soweit sind wir noch nicht). Wir haben den Wasserzähler auch im Haus im Technikraum, davor hatten wir ein Provisorum. Dieses Provisorium ist aber nix anderes als sowieso deine Wasserleitung, nur noch ohne Zähler dran. Bei uns war Bauwasser wesentlich günstiger als "fixes" Wasser, da kommt nämlich ein anderer Preis zum Tragen und die Gebühren zahlst da auch noch nicht. Irgendwo gibt s da ne Bestimmung wonach der Zähler montiert sein muss sobald die Möglichkeit dazu besteht (in unserem Fall also sobald der Installateur die Installationen im Technikraum fertig hatte, in eurem Fall wär das bereits die Fertigstellung des Wasserzählerschachts). Auch bei uns war die Gemeinde da sehr dahinter und hat in der Bauphase immer wieder gefragt wie weit wir sind (na no na ned angesichts des Kostenunterschieds Bauwasser vs. normales Wasser) und ob der Zähler schon montiert werden kann. Ich glaub ich such das morgen Abend raus, hab das alles wo stehen, damit das n bissl besser verständlich wird. |
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Bei mir sinds 25m, wüsste nicht was das für ein Hindernis sein soll? Provisorium ist auch ganz einfach: die sollen das Wasserrohr einfach an der Grundgeenze rausstehen lassen und du montierst dann einen Kugelhahn drauf - Fertig ist dein Profisorium. Wieso bei jeder Richtungsänderung einen Schacht? Ich sehe es so: fürn Hochdruckreiniger gibts so Kanalreinigungsaufsätze (Spezialdüse auf Schlauch). Ist das Rohr wirklich mal verstopft dann fahr ich in meinem Fall vom Straßenkanal aus einmal rein und wenns nix bringt, im Technikraum beim Wasserfilter bin ich mit dem 100 Kanalrohr und fahr dort auch rein. Dass man beim Kanalrohr keine 90Grad Bögen einbaut und das Gefälle nicht zu stark macht, sollte jeder wissen. (sonst Gefahr dass"etwas" liegen bleibt...). Und wozu dann einen Schacht? Hinterfrag das bei der Gemeinde nochmal ob die Schächte Vorschrift oder Empfehlung sind... Aus meiner Sicht sinds 9000€ die man sich gleich mal locker sparen kann. |
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Hab grad mal danach gesucht, klingt lustig: Durch die nach hinten gerichteten Düsen zieht sich der Kanalreinigungsschlauch selbsttätig in das Rohr hinein Hoffentlich kommts dazu nie 💩 Bauwasser gibts bei uns nicht. Wir müssen auf jeden Fall gleich einen Zähler verbauen. Nachdem wir jetzt im Winter bauen, ist es auch in unserem Interesse, dass die Sache frostfrei ist. Die Leitung bis zum Zähler gehört dem Wasserverband, deshalb wollen sie die auf Privatgrund möglichst kurz halten. Sie wären eh kulant und legen das nicht gar so streng aus, aber das Doppelte vom erlaubten Maximum ist ihnen doch zu viel. Einmal im Jahr reinklettern stört mich glaub ich nicht so. Ich will den Zähler aber sowieso mit einer kleinen Kamera fernauslesbar machen. Wenn da einer vom Wasserverband reinklettern muss, ist mir das egal. War ja deren Idee. Der Kanalschacht wird auf jeden Fall hinterfragt. Hab gestern den Verantwortlichen leider nicht erreicht. Die Nachbarin hab ich auch mal gefragt, ob sie sowas hat. Das Angebot wurde mir gestern so erklärt: Der Aushub wird nach m³ abgerechnet. Danach ist der Bagger noch 5h dafür da, dass er die Schachtringe ins Loch reinhebt. Auf die Frage, warum das nicht der Kran macht, mit dem sie angeliefert werden, wurde mir gesagt, dass es dann noch teurer wäre. Die Firma kommt mir suspekt vor, ich hole auf jeden Fall noch woanders Angebote ein. Die Arbeiten auf unserem Grund kann ja jeder machen. Danke für alle Antworten! Ihr spart uns vielleicht gleich am Anfang eine Stange Geld 🤑 |
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Ich würde darauf bestehen dass mein Zähler im Haus hängt, nicht in einem Schacht. Dein Haus wurde schließlich auch so genehmigt, wasserverband hin oder her. Dann müssen sie sich an den Kosten für den Schacht beteiligen. Wollen die so, würde ich mir schriftlich als Gesetzliche Vorgabe anbringen lassen, ansonsten deren Problem, Zähler kommt ins Haus. Da gibt's keine Diskussion |
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In jeder Einreichplanung oder Baubeschreibung wird wenn, der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz verpflichtend vorgeschrieben (in der Regel). Jegliche Ausführungen müssen mit Absprache mit der Gemeinde oder dem WLV erfolgen.... Die Gemeinde stützt sich natürlich auf den WLV... was sonst auch.. Es hilft auch hier nichts herumzudiskutieren, für jedes Bundesland gibt es hierfür eine Norm und hier kann jeder nachlesen welche Möglichkeiten es gibt und wie es ausgeführt werden muss. Ich kann es nur für NÖ sagen, da ich in NÖ gebaut habe. Es gibt 2 Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Trinkwasseranschluss im Schacht (max. 1m von der Grundgrenze entfernt) Schacht muss vom Bauwerber hergestellt werden bzw. vom WLV gegen Bezahlung. Möglichkeit 2: Trinkwasseranschluss im Keller bzw. innenliegenden Technikraum (Kellerwanddurchdringung max. 5m von der Grundgrenze entfernt). Diese Möglichkeiten gibt es in NÖ bei einem Neuanschluss.. bei einem Bestand oder Altsystem kann es natürlich anders sein bzw. vom WLV abgesegnet sein.... |
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@Akani vom Wasseranschluss steht aber im Einreichplan nichts. @Romsch1 die Infos sind super, woher hast du die? |
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Wie schon gesagt... in einem Einreichplan oder Baubeschreibung wird nie die genaue technische Ausführung des Trinkwasseranschlusses beschrieben sein... wozu auch??? Hier wird höchstens die technisch korrekte und lt. Norm.... konforme Ausführung gefordert.... anhand dieser hat sich der Bauwerber bzw. das bauftrage Unternehmen zu halten (Bau Ausführender, Installateur, Elektriker etc....) @christoph1703 Diese Infos bekommst du natürlich von deinem WLV, woher sonst auch Einfach mal mit deinem WLV in deinem Gebiet Kontakt aufnehmen.... und alle Mutmaßungen erübrigen sich hier.... LG |
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Jo, die habens leider nicht so mit Text, da werden Infos lieber telefonisch rausgegeben 🙈 Naja, ich werd am Montag nochmal nachhaken, danke für den Tipp. Hätte gehofft, dass es zumindest auf Bundesländerebene irgendwas einheitliches gibt... |
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Okay, kenn mich bei euch auch nicht so gut aus, wenn es aber in einer Satzung so steht dann steht das da und muss natürlich umgesetzt werden. Ist bei mir z.B so fast 50mtr Zuleitung zum Hausanschluss, weil bei der Gebietsplanung mist gebaut wurde. In der Gemeinesatzung steht dass die Leitung inklusive Wassserzählerbügel die Gemeinde verantwortlich ist. Ist aber bei und gena so, jede Komune und Versorger haben unterschiedliche Anforderungen. Was bei uns auch oft vor kommt ab der Grundgrenze fehörts dem Grundbesitzer |
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Telefonisch passt ja auch... was ich immer gerne gemacht habe... Vor Ort Termin mit den betroffenen beteiligten, dann hat gleich jeder ein Bild der Sache... dann wird etwas vereinbart... ich halte das schriftlich fest und sende allen das vereinbarte kurz als Zusammenfassung.. erledigt. Sollte man sich beim Bau gleich angewöhnen, egal um welches Gewerk es geht... alles was Mal mündlich vereinbart wurde, als Fixum schriftlich wo festhalten und den beteiligten verteilen. LG |
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Also die mündliche Auskunft hat sich bewahrheitet, beide Schächte sind vorgeschrieben. Übernächste Woche lassen wir die machen, aber gleich von der Firma, bei der wir auch die Bodenplatte beauftragt haben. Vom Wasserverband wird eine BWT Einbaugarnitur empfohlen, die wir entweder um 400€ vom WV beziehen können, oder um 150€ im Internet. Natürlich machen wir letzteres. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie und womit ich die richtig an das PE-Rohr anschließe. Sind die Verschraubungen von Hawle dafür geeignet? Die sind aus Grauguss und die Einbaugarnitur aus Messing. Macht das unterschiedliche Material was? Ich meine, das bei meinen Eltern im Keller so gesehen zu haben (kann aber momentan nicht nachschauen). Einbaugarnitur: https://www.direktbad24.at/mondseer-3510-wasserzhler-einbau-garnitur-p-23511.html Verschraubung: https://www.direktbad24.at/hawle-guss-verschraubung-mit-ag-iso-6100.html |
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Auf meine Fragen habe ich mittlerweile auch Antworten gefunden. Die Verschraubung ist ebenfalls vorgeschrieben, also muss das passen. Jetzt habe ich nur noch eine blöde Situation mit der abgehenden Leitung. Die Leitung zur Straße kann direkt gerade von rechts in den Zähler rein: Die Richtung von dem Ausschnitt links ist auch die, in die das Rohr rausgehen muss (also nach hinten weg). Nur passt die Position halt so gar nicht (selber schuld, nicht genau kommuniziert). Den Ausschnitt kann ich aber auch für was anderes verwenden und einen neuen bohren. Meine beste Idee ist aktuell, mit einer Winkelverschraubung direkt nach hinten rauszugehen. Nur habe ich das Gefühl, dass das dann zu sehr "eingespannt" ist und man die Teile so gar nicht reinbekommt. Habt ihr eine bessere Idee? |
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