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meine hier mal gelesen zu haben, dass eine unverputzte schalsteinmauer nicht fertig gestellt ist.
das prob. ist nur, dass manche gemeinden großzügig sind bis wann ein bau fertiggestellt sein muss. manche häuser stehen ja auch jahre ohne fassade rum. lg fruzzy |
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Vergiß die Schiene mit dem Ortsbild. Da gibt die BAuordnung zu wenig her. Und im Übrigen ist das Ortsbild kein Nachbarrecht.
Verhinderbar ist die unverputzte Mauer mit technischen Argumenten: ein Schalstein ist kein Sichtmauerwerk, d.h. nach den technischen Regeln braucht der Schalstein für seine dauernde Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen einen Verputz. Hat er den nicht, dann wird die Bausubstanz unzulässig beeinträchtigt und gefährdet (siehe z.B. § 3 und § 44, jeweils Abs. 2 Bautechnikverordnung). |