Haben unsere Terrasse mit einer Pergola umbaut und Sie mit 2-lagigen Schilfmatten als Sonnenschutz gedeckt.
Kann mir wer helfen, ob diese 2 Lagen als Sonnenschutz verboten sind und vor allem wo ich diese Bauordnung bzw. Richtinie nachlesen kann. Unsere Gemeinde möchte uns diese Art Beschattung wg. leichter Brennbarkeit wegnehmen lassen. Ich meine aber, dass z.B. ein Markisenstoff genauso leicht brennt.
Vielen Dank für Eure Antwort im voraus.
Beste Grüsse Brigitte
Schilf - Na, wenn die Gemeinde das entfernen will, wird sie's in der Regel auch können - der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz. Neben der Bauordnung des Bundeslandes (www.ris.bka.gv.at/auswahl)gibt's auch noch Verordnungen auf Gemeindeebene (Ortsbildpflege, etc.,pp)- die gibt's auf dem Gemeindeamt. Das mit der Brennbarkeit würde ich so auch nicht unterschreiben.
Pergola - In der Bauordnung steht wahrscheinlich, dass zugelassene Materialien einer bestimmten Brennbarkeitsklasse erlaubt sind. Am einfachsten wäre es den Hersteller der Schilfmatten die entsprechende Zulassung vorlegen zu lassen, der weiss wahrscheinlich wofür seine Produkte zugelassen sind.
Gemeindevorschriften - Wenn es die Bautechnikverordnung bzw. Bauordnung erlaubt, es keinen Bebauungsplan gibt, welcher dies verbietet, kann sich die Gemeinde brausen. Leider spielen sich die Behördenvertreter von der Gemeinde immer wieder als Dorfkaiser auf - und das im Jahre 2005! Tolles Österreich.
Immerhin gibt es 3 Instanzen. Wo kein Kläger, da kein Richter!
vielleicht - legt die gemeinde diesen sonnenschutz als dachdeckung aus und findet in der bauordnung bzw. bautechnikverordnung einen passus über brandschutz, den sie hier anwenden möchte?
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.