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es so nicht akzeptieren, dass vereinbarte ist natürlich zu liefern. ich würde die Rechnung solange nicht begleichen und widerrufen, bis es so ist, wie es im Auftrag steht. |
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wann wurde das bemerkt und wann wurde das von dir schriftlich beanstandet? |
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@ rk515
Habe es erst jetzt durch die schlussrechnung bemerkt. Habe jetzt einen eingeschriebenen Brief Ihnen geschickt worin steht das ich gegen die Rechnung widerspreche mit der Begründung das erhaltene nicht bestellt zuhaben. Es sind noch mehre Sachen zb. Materialien die ich nicht bestellt und nicht erhalten habe! Retour Material nicht abgezogen! Mängel Behebung fehlt auch noch. Habe ja auch ein UVR 1611 und can Touch dabei Wert min. 800€ im Netz, ist aber in meinen gesamt Paket nicht extra ausgewiesen. Sagen jetzt nur können es nicht liefern und ziehen 190€ einfach ab Habe Ihnen geschrieben sie sollen es liefern wie im Vertrag fest gelegt! Ich kann es ja auch bestellen dann werden sie es wohl auch schaffen! Mal schauen wie schnell sie sich melden hab ja noch ein paar Tausender zu zahlen! "Gott sei dank" sonst hört Man von denen nix mehr. Sollte ich nochwas beachten? Lg |
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Erstmal abwarten würde ich sagen. Der Einschreiber ist eh schon raus, und dann musst auf die Reaktion warten. Denke der meldet sich gleich mal.
Warst du wenig auf der Baustelle? Wenn mir ne falsche Heizung geliefert wird, dann merk ich das ja schon bei der Lieferung. Sag bescheid, wie der Insti reagiert hat. |
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Auf die Umwälzpumpen hab ich nicht geachtet was für ein Typ das ist. |
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Glaub das ganze nicht!
Die Firma hat die Annahme meines eingeschriebenen Brief verweigert! Hat es bei euch sowas schon mal gegeben? Was würdet ihr als nächstes tun? Lg |
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dokumentieren und mich klagen lassen. |
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Eine Annahmeverweigerung gilt rechtlich als Zustellung. Wenn es tatsächlich eine Verweigerung war (und nicht ein Betriebsurlaub oder ein anderer unglücklicher Zufall) dann würde ich sofort Beweise sammeln und ordnen und ab zu einem auf Baurecht spezialisierten RA. Natürlich nix zahlen - mal sehen ob sie dann auf Zahlung geklagt werden (das wäre vom Betrieb aber nicht mutig sondern dämlich - es sei denn, der ausständige Betrag wäre wesentlich höher als die Leistungsminderung welche sie erhalten haben). |
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Betriebsurlaub glaub ich nicht weil sonst würde der Brief ja hinterlegt. Der Brief Ist ja schon am zweiten Tag zurückgekommen.
Die Firma um was es geht ist ja keine kleine Firma. Leider ist sie im Sommer in die Insolvenz geraden seit dem ging es mit dem Service bergab. Werde meine Rechtsschutzversicherung mal in Anspruch nehmen. Bin gespannt was jetzt weiter so passiert. |
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Hallo maurer1, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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deine Rechtschutzversicherung wird das Baurecht nicht abdecken!!!
max. eine einmalige Beratung, aber das wars dann wohl schon! |
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Schauen wir mal.
Meiner Meinung nach ist das nicht Baurecht sondern vertragsrecht es geht ja nicht um baumängel. Werde morgen es abklären. |
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Sicher Vertragsrecht,aber wird eingeschränkt sein, ohne Bauen - denn das ist am teuersten, mir wurde sogar schon gesagt, es gibt keine Rechtsschutzversicherung fürs Bauen
Wie ist das mit der Zahlungsunfähigkeit, gibt es ein Edikt vom Gericht? Google mal den Namen Deiner Firma mit Firmenbuchnummer, dann wirst du schlauer mit der Betriebsfortführung |