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Um die Belichtungssituation zu beurteilen, musst du die Himmelsrichtungen einzeichnen und dazu Verbauungshöhe des Nachbarn angeben, sonst wird das nichts. |
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Vielen Dank! Nachbar 1 hat nichts gebaut bis jetzt. Dürfte aber auch ein Haus mit Gebäudehöhe 8m bauen. Nachbar 2 hat eine kleine Garagen 4m Höhe stehen. Sonst wird das Grundstück als Parkplatz gebutzt. Rechts: Süden Links: Norden Unten: Westen Oben: Osten Dürfen Fenster so knapp zum Nachbar 1,5m Abstand gebaut werden, wenn diese nicht zur Belichtung benötigt werden, weil es eben keine Aufenthaltsräume/Wohnräume sind? Lg |
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Das würde ich mit Angabe des Bundeslandes im Baurechtsforum separat fragen. Bei der Situation würde ich dir eine möglichst offene Raumeinteilung empfehlen, damit dringt Licht relativ weit nach hinten. Bei einem Satteldach kannst du bis unters Dach offen bleiben und die Giebelwand (nach Süden) auch noch mit Fenstern versehen. Nach Süden bist ja auch nicht verbaubar. Im Norden geht ev. (je nach baulicher Situation) auch noch was. Du hast keine Maße eingezeichnet, geschätzt hat das Haus eine Grundfläche von 6mx6m? Das kann schon passen, wenn ich bei meinen Annahmen (mangels geeigneter Daten ) richtig liege. |
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Wollt ihr da einfach vorab nachfragen? Am Plan bzw. in der Bauordnung sollten einzuhaltende Abstände etc. ersichtlich sein. Einblick ins Grundbuch (keine Ahnung wie das jetzt während Corona und Lockdown ausschaut). Ob man da nicht einfach per Mail an die Gemeinde die jeweiligen Daten erbitten kann. Eventuell hier Karl10 fragen, der gibt tolle Erklärungen und informiert rechtlich korrekt. Oder falls ihr ohnehin zu einem Planer oder Architekten schaut, die wissen das bzw. können das ohne Probleme aus Grundbüchern und Bauordnungen rauslesen, was erlaubt und was gefordert ist. Wenn ihr da hinten nicht an den Nachbarn neben anschließt, könnte es aber sein, dass dann ein Mindestabstand eingehalten werden muss ... Bzw. keine Ahung ob ihr so etwas wie eine maximale Bebauung des Grundstückes habt auf die auch Rücksicht genommen werden müsste (wenn das Grundstück nicht groß ist und maximal erlaubt wäre 40% zu bebauen). Achtung rein was mir einfällt - ich habe nicht in Wien gebaut und habe keinen Überblick über dortige Regeln und Ordnungen. |
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Aber eines gleich mal vorweg - mit der Zeichnung wird dir Karl10 sicherlich nichts beantworten. |
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in wien sind die regeln je nach lage sehr unterschiedlich - bitte schaue in den flächenwidmungs- und bebauungsplan unter https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/ UND schaue unbedingt in die BBs (besondere bestimmungen) sofern es welche bei deinem bebauungsplan gibt. Karl10 wird dir in wien wenig helfen können, er kennt sich am besten in niederösterreich aus - ich habe ihn schon gefragt, da wir in 1140 bauen werden. |
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Mit der Skizze fange ich leider nichts an. Ich würde in der Skizze die groben Masse (Gesamtbreite+Länge Grundstück, Breite+Länge Haus) kotieren. Dazu noch ein Nordpfeil. Und dazu noch etwaige Baufluchtlinien (gibt es einen Flächenwidmungsplan?). Gibt es eine Beschränkung wieviel % bebaut werden dürfen? Normalerweise geht man mit einer Vollmacht des Grundstückeigentümers (ausser man ist es selbst), zum örtlichen Bauamt, sieht den Bauakt durch und holt sich den Flächenwidmungsplan. Dann kann man eine Skizze zeichen mit seiner Idee und geht dann damit zum Bausprechtag/Bürgermeister/Baureferenten und spricht die Idee durch. Jetzt schon über Fensteranordnung zu spekulieren ist noch verfrüht und macht IMHO nur wenig Sinn. |
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