hallo!
die frage hat wohl nix mit baurecht zu tun, aber vielleicht kann mir trotzdem wer helfen.
wir wohnen seit kurzem auf einem grundstück gmeinsam mit 10 anderen (bauträger-)häusern. das grundstück liegt zwischen zwei straßen und ein weg führt durch. das ist unser privatweg, wird aber teilweise auch von "fremden" personen verwendet. abgesehen davon dass uns das prinzipiell stört wissen wir nicht, wie das ist wenn bei schnee oder glatteis da jemand ausrutscht und sich verletzt. können wir dann geklagt werden? die gemeinde hat gemeint wenn wir schilder aufstellen kann uns nichts passieren, ein anwalt hingegen hat gemeint wir sind dann trotzdem haftbar. kennt sich da wer von euch aus?
lg, hannes
hallo - wir hatten mal so einen ähnlichen bauplatz in aussicht, wo ein Servitut-Weg druchging, dh wir hätten müssen für den bereich vor unserm grundstück räumen und streuen und wären dafür verantwortlich gewesen. ich weiß zwar nicht ob das bei euch auch genau so ist, vielleicht hättest du einen Plan damit wir wissen wie genau dort bei euch die anordnung ist.
es kommt drauf an, wer aller den weg benützen darf. für die, die ihn erlaubt benützen, haftet ihr bzw. eure haftpflichtversicherung oder eben die firma, der ihr die räumung übertragt und ihr nur für das auswahlverschulden - also, wenn ihr z.b. bekannt unfähige/unzuverlässige anstellt. für alle anderen benützer des weges könnt ihr durch deutlich sichtbare schilder bzw. schranken die haftung ausschließen. wenn ein servitut vorliegt, z.b. ein öffentliches wegerecht, ist es nix mit schildern und schranken...
der anwalt hat also nur insofern recht, als ihr entweder für auswahlverschulden bei einer firma oder eben bei denen haftet, die erlaubterweise den weg benützen. achtung: "anrainer" sind nur diejenigen, die auch grundbücherlich berechtigt sind. ein schild "nur anrainer" würde daher auch die haftung für z.b. gäste (besucher/familienangehörige der anrainer) ausschließen - und da haben manche gerichte es von der lage und konkreten situation abhängig gemacht. sollte aber mit der o.a. ogh-entscheidung geklärt sein.
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ja - außer euer postler ist auch grundbücherlich eingetragener miteigentümer, sprich: wohnt bei euch. das wär' der ausreißer. erklärt's ihm halt, dass er da auf eigene gefahr rumfährt - sollte eigentlich schon durch die schilder bzw. den schranken klar sein. auch er müsste die öffentlichen wege benützen. dass das keiner macht, ist auch klar - aber ihr haftet dann nicht. die schilder müssen aber auch immer schön sichtbar (~ "gehörig kundgemacht") sein - also auch frei von schneeverwehungen.
wenn's ihn aber direkt vor der haustür mit der mopetten auflegt, ist die tatsache, dass er dort laut stvo eh nicht fahren hätte dürfen, nur ein (schwaches) argument. da kommt's dann drauf an, ob's ihn als fußgänger auch aufgelegt hätte... praxisnah ist was anderes...