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Bewilligungs- und anzeigefrei - d.h. kannst ohne irgend wen zu fragen errichten und ist daher auch im Grünland möglich - ist laut Gesetzestext die "....Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m²..."
und bezüglich der herkömmlichen Pools gilt folgendes (d.h. ebenfalls bewilligungs- und anzeigefrei und daher im Grünland möglich) "... die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken und -behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 m3...sowie Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m,,," Alles, was über das oben Beschriebene hinausgeht braucht in der Regel Bewilligungen und die kannst im Grünland nicht kriegen. Diese Größenbeschränkung gilt nicht nur fürs Bauland, sondern generell!! |
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Hallo Karl, herzlichen Dank für deine Rückmeldung. Das hört sich ja sehr gut an. LG |