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Ansprechpartner ist da entweder der Anwalt oder Notar. Und ich glaube es hängt davon ab, ob das Grundstück verkauft wird oder nicht. Also bei Eigentümerwechsel (Verkauf) kann schon eine Bebauungspflicht entstehen. Aber es kann nicht plötzlich gefordert werden, ein bestehendes Baugrundstück zu bebauen. |
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Chrismo....Danke für die Antwort... Dann werde ich einen Notar fragen, wie dass ganz genau ausschaut. |
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ein sehr komplexes Thema grundsätzlich darf dir der Staat kein Eigentum wegnehmen bzw er muss dich entschädigen, eine Einschränkung der Bebauung das es einen klaren Wertverlust gibt bzw nachträglich Strafen erfinden geht nicht = die alten Baugründe und Verträge und man ist sicher Jetzt kommt aber das ABER, eine Möglichkeit gibt es schon noch als Fallstrick den ominösen Besitzerwechsel und das nennt sich dann bestimmungsgemäße Verwendung was man mit der Nichtbebauung ja nicht macht, als Neukäufer kaufe ich einen Baugrund und ja er sollte als Baugrund verwendet werden und nicht Spekulationsobjekt EINE Möglichkeit gibt es sonst noch für die Gemeinden zu Geld zu kommen die rechtlich "hält", das sie als Beispiel Ortswasser die Kostenstruktur umstellen von Anschlussgebühr + Grundgebühr + Verbrauch das sie als 4te Kostenkomponente eine Infrastrukturbereitstellung einführen, diese Infrastrukturbereitstellung kann für alle Grundstücke in Rechnung gestellt werden ob da jetzt ein Haus drauf steht oder nicht, die anderen klassischen sind ja nur fällig wenn man gebaut hat |
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