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wenn nicht anders vorgegeben gilt gebäudehöhe/2 bzw. mindestens aber 3m! daher bis 6m gebäudehöhe sinds zumindest 3m, ab einer gebäudehöhe von 6m die hälte davon |
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dieser Text wäre uns bekannt, aber was bedeutet dies bei unserem Plan?
denn es gibt in der Bauordnung noch weitere Details die bei Satteldächer zu berücksichtigen sind. wie berechnet der Experte die Gebäudehöhe lt. Bauordnung? |
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Muss zugeben zu 100% klar ist mir das auch nicht, muss es in unserem Fall auch nicht sein, da wir von der Grenze >4m weg sind und das Haus auch nicht zu hoch ist, aber ich würds so verstehen:
Das heißt die komplette Fläche (inkl. Giebel) durch die Breite, also ~60m² / 9,9m = 6,1m Also musst meiner Meinung nach über 3m von der Grenze Abstand halten. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 (§53) |
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Weiß auch nicht wo der passus steht war aber bei uns auch so
Mind 3m oder halbe Gebäudehöhe |
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9,90 x 5,62 = 55,64m² 9,90 x 2,27 : 2 = 11,24m² (Giebelfläche) ergibt Gesamtfläche 55,64 + 11,24 = 66,88m² : 9,90 = 6,76 m (=Gebäudehöhe) Davon die Hälfte - das sind 3,38m - und das ist der einzuhaltende Mindestbauwich!! |
Das muss man aber schon genau machen - beim Bauwich gehts ja um cm!!
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Das is mir schon klar, ich hab die 60m² hin geschätzt. Genau wirds dann hoffentlich sowieso der Planer machen Das heißt aber meine "Interpretation" stimmt? |
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"Die Höhe der jeweiligen Gebäudefront ist nach deren mittleren Höhe (Berechnung: Frontfläche durch größte Frontbreite) zu berechnen." |
Bitte nicht böse sein, aber was soll an diesem Satz aus dem Gesetz zu interpretieren oder unklar sein??
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Nichts... |