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Selberbauen/rechtlich?

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  •  Flitzer
20.8. - 21.8.2008
3 Antworten 3
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Hallo!

Sind zum Entschluss gekommen, soviel wie möglich selber zu machen,....aber:
wie sieht das rechtlich aus, wo kriege ich einen Befugten (Baumeister) her, der (fast?)nur die Überwachung und Abnahme macht?
Wie sieht es bzgl. Wohnbauförderung bzw. Bank aus? Reichen da die Materialrechnungen?
Irgendwie sind wir momentan etwas konfus.
Hat jemand aktuelle Erfahrungen, Tips? Dafür wären wir sehr dankbar!

  •  cc9966
20.8.2008  (#1)
selber bauen ok.. - ...aber:
einreichplanung muss baumeister/architekt machen (stempel f. gemeinde)
bauführung muss baumeister machen (stempel f. gemeinde)
elektrik muss von e-installateur abgenommen werden (stempel f. energieversorger)
gaskessel muss von heizungsinstallatuer angeschlossen werden (stempel f. gaswerk)
für wohnbauförderung gibt es keine verpflihctung etwas durch eine firma machen zu lassen. da braucht man nur eine rohbaufertigstellungs-nachweis den die gemeinde ausstellt.
der bank genügt es meistens dass ein plan und baubescheid vorhanden sind, und eine bestätigung gibt dass es durch die wohnbauförderung gefördert wird.

denk aber auch über versicherungen nach, was ist bei einem arbeitsunfall auf der baustelle?

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  •  Bugs
21.8.2008  (#2)
Selber bauen - Sollte kein Problem sein.
Es ist lediglich notwendig einen Baumeister zu haben der die Bauführung übernimmt.
Bei uns ist es so üblich das die inklusive ist wenn man einen Teil des Materials, wie etwa den Beton für die Platte oder etwa die Ziegel für die Wände,o.ä. von diesem bezieht. (Ist ausmachungssache)
Auch benötigst du diesen zum Anmelden des Baubeginnes auf der Gemeinde und später zwecks unterschreiben der Fertigstellungsmeldung.



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  •  Patrick
21.8.2008  (#3)
Bank - bei mir wollte die Bank eine Kopie des Einreichplans und ein Foto vom Rohbau mit Dach. Rechnungen wollten sie keine.

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