Vielleicht könnt ihr mir wieder einmal behilflich sein, sofern ich im richtigen Forum bin.
Unser rechter und linker Nachbar hat offen gebaut und wir werden geschlossen ans rechte Nachbargrundstück bauen. Rechtlich ok. Ist auch mit Nachbar, Gemeinde und Bürgermeister geklärt. Hat den Grund, dass wir uns Kosten vom Streifenfundament ersparen, da das Grundstück vorne eben ist (wo wir geschlossen bauen) und wir ansonsten über 30m nach hinten rutschen müssten (wenn wir offen bauen würden).
Wir wollen natürlich nicht so weit hinten bauen.
Jetzt meinte unsere Beraterin von der Hausfirma, dass wir eine Sichtmauer zum Nachbarn errichten müssen. Angeblich wäre das bei der geschlossenen Bebauung so vorgeschrieben. Könnt ihr mir dazu etwas sagen? Hat jemand von euch auch so gebaut, oder vor so zu bauen? Wäre euch wieder sehr dankbar, falls ihr mir diesbezüglich helfen könntet. Ich möchte nur wissen, ob die Mauer wirklich vorgeschrieben ist, oder wir einfach nur wieder zur Kasse gebeten werden.
.. kerstin3012 schrieb: Hat den Grund, dass wir uns Kosten vom Streifenfundament ersparen, da das Grundstück vorne eben ist (wo wir geschlossen bauen) und wir ansonsten über 30m nach hinten rutschen müssten (wenn wir offen bauen würden).
Tut leid, aber das versteh ich in der dargestellten Kürze nicht - ist für die eigentliche Fragestellung aber auch egal.
Was soll eine "Sichtmauer" sein?? Meinst du eine Brandwand? Geh ich richtig in der Annahme, dass du noch keine Baubewilligung hast bzw. um eine solche noch gar nicht angesucht hast? Denn dann wüsstest du ja bereits definitiv, was dir da vorgeschrieben wird!
Das Bundesland wär dann auch noch interessant!
Wir werden in Niederösterreich bauen und haben noch keine Baubewilligung. Es sind die Pläne noch gar nicht fertig. Die Info haben wir lediglich von unserer Beraterin der Fertighausfirma bekommen. Deswegen wollte ich gern wissen, ob wir einfach wieder nur zur Kasse gebeten werden sollen.