Hallo in die Runde! Wir haben vor in unserem Garten auf einer Länge von 6 Meter einen „Sichtschutz“ zum Nachbarn zu errichten. Dieser soll 2 m hoch sein und durchgehend aus Holz bestehen. Errichtet wird dieser unmittelbar hinter dem Zaun des Nachbarn. In diesem Zusammenhang tun sich bei uns ein paar Fragen auf...und hoffe hier auf eure Erfahrung:
1) Kann es hier zu Problemen im Sinne der Bauordnung (NÖ) kommen bzw. gerechtfertigte Einwände seitens des Nachbarn?
2) Wir denken an, hinter diesem Sichtschutz eine kleine (evtl. überdachte) Outdoorküchenzeile zu errichten. Sollte es früher oder später zu einer Überdachung kommen, hätte diese eine Größe von 6m2 . Müsste dieses „Bauwerk“ genehmigt/eingereicht werden?
Ich danke jetzt schon Mal für eure Hilfe
LG Jakob
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