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Auch das ist Verhandlungssache - und das wird seitens der Bank auch fast immer akzeptiert.
Lass dir im Vertrag festhalten, dass du jederzeit (oder wenn's der Bank lieber ist immer zum Quartalsende) Sondertilgungen machen kannst, ohne dass dir dabei ein finanzieller Nachteil entsteht. Macht absolut Sinn, frei verfügbares Kapital so zu investieren. |
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gem. §16 abs 2 z 2 vkrghttp://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780
sind entschädigungen bei variabler verzinsung ausgeschlossen. selbst bei fixzinsen KANN, MUSS aber ned, eine entschädigung, die gem. §9 abs 2 z18 vkrg im kreditvertrag KLAR UND PRÄGNANT anzugeben ist (also ned irgendwo in die agb gefuzzelt)verlangt werden. |
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@creator - Danke, ja wir haben variable zinsen...3m eurobor + aufschlag...also kein problem? |
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