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Hallo! Das hängt vermutlich von der genauen Ausführung ab, wenn es sich wie ich das verstehe tatsächlich um ein "Haus", also ein Gebäude ähnlich einem Gartenhäuschen handelt, würde es vermutlich als Nebengebäude zählen und nicht als (bewilligungsfreies) Spielgerät wie Konstruktionen z.B. für Schaukel/Rutsche ect. (meine Interpretation, möglicherweise würde es jemand anderes als Spiel "Gerät" ansehen). Unter der Annahme, dass es sich tatsächlich um ein Nebengebäude handelt, wäre dieses nur für den Verwendungszweck "Gerätehaus" bewilligungsfrei, Spielhäuser sind in diesem bewilligungsfreien Zusammenhang nicht explizit genannt, es wäre also genau genommen sogar ein Bewilligungsverfahren erforderlich (reguläres bzw. vereinfachtes je nach Gebäudehöhe), für diese würde jedenfalls die Gebäudehöhe vom Bezugsniveau (in deinem Fall ist das höchstwahrscheinlich das Urgelände vor der Anschüttung) gemessen werden, wenn die Gebäudehöhe >3m beträgt (und somit ein reguläres Bewilligzungsverfahren erforderlich wäre) wäre es sogar mindestens 3m von der Grundstücksgrenze einzurücken... Wenn es kein Spielhaus sondern eine Gerätehütte wäre, dürfte diese in deinem Fall (wenn du noch keine andere bewilligungsfreie Gerätehütte auf deinem Grundstück hast) sogar bis zum Steinwurf gestellt werden... |
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ok super, Danke für die Antwort. Ich persönlich wäre es optisch auf jeden Fall als Spielgerät einstufen Bildquelle: https://d1rsoc1eahlexs.cloudfront.net/media/catalog/product/cache/bc6373b69716d3a387ecc95817b9bf62/d/a/das-holzspielhaus.jpg |
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Ein (erwachsener) Mensch kann es ja nicht mal ordentlich betreten, somit kann man es denke ich als Spielgerät einstufen und wäre somit bewilligungsfrei (also darfst es überall ausfstellen). |
Ist doch kleiner als gedacht 😂 ||
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Das wurde schon mal recht ausführlich von Karl10 erläutert https://www.energiesparhaus.at/forum-spielturm-nachbar-abstand-niederoesterreich/59500 Stichwort Spiel- und Sportgeräte, die bewilligungs- und anzeigefrei keinen Regeln unterliegen. |
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