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Sprung im Fixverglasung

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  •  carina.w
10.2. - 15.2.2009
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Unsere Fenster sind jetzt 2 Jahre eingebaut. Im Jänner mussten wir feststellen, dass zwei Fensterscheiben (eine kleinere und eine sehr große Fixverglasung) Sprünge aufweisen. Ein Sprung (kleinere Fensterscheibe) ist massiv, dh reicht fast von einer Seite bis zur anderen und geht bei der Innenscheibe durch und durch. Der andere Sprung ist bei der großen Fixverglasung (allerdings in einem anderen Stockwerk). Nach Rücksprache mit der Fensterfirma erklärte man uns, dass hier kein Gewährleistungsanspruch bestehe: Man erklärte uns nach Übermittlung von Fotos, dass man ganz klar erkennen könne, dass es sich um thermische Spannungsrisse handle und die Fensterfirma für derartige Schäden nicht hafte. Ich habe daraufhin beim Konsumentenschutz angerufen. Der Bautechniker dort meinte, dass das auf jeden Fall eine Gewährleistungsgeschichte ist -daran bestünde für ihn überhaupt kein Zweifel. Ich kenn mich natürlich jetzt überhaupt nicht mehr aus. Anscheinend gibt es irgendwelche Qualitätsrichtlinien (von Fensterfirmen aufgestellt!), wonach die Fensterfirma bei thermischen Spannungen nicht hafte. Ich kenne diese Qualitätsrichtlinien allerdings nicht. Wenn das denn wirklich so gilt heißt das doch, dass jeden Winter neue Sprünge (wir haben recht viele große Glasflächen) entstehen können und die Fensterfirma dafür nicht verantwortlich ist. Wer kennt sich aus????

  •  fenster2008
10.2.2009  (#1)
Glas - Thermischer Spannungsriss bedeutet wenn ein Temperatur-Unterschied von 40° innerhalb einer Glasscheibe entsteht.
Heißt eben zwischen innen und aussen.
Im Sommer leichter möglich wenn sich durch die direkte Sonneneinstrahlung die äussere Scheibe extrem erhitzt und die innere nahe Raumtemperatur hat.

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  •  franzlaxi
10.2.2009  (#2)
3-Scheibenglas? - wenn es sich um ein 3-scheibenglas handelt, ist die thermische belastung (insbesondere für die mittlere scheibe) enorm und es kann zu einem spannungsriss kommen.
eine sichere abhilfe können nur gehärtete scheiben (esg) bringen, dabei sollten alle 3 scheiben gehärtet werden, was halt nich billig ist (ca. eur 130,- pro m²).
darin eine gewährleistungssache zu sehen wird schwer, weil das voraussetzt, dass es sich um einen "bereits zum zeitpunkt der lieferung vorhandenen mangel" handelt, wobei der kunde nach 6 monaten die beweislast trägt. wenn einem nach 2 jahren die windschutzscheibe beim auto springt, wirds auch schwer, den händler dafür haftbar zu machen.
ich würde die sache meiner haushaltsversicherung melden, sollte kein problem sein, dies so abzuwickeln.


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  •  SandySu
10.2.2009  (#3)
Sind wir - in einem anderen forum schon wegen eurem problem in kontakt gestanden?

Wenn net, also es ist schon so...wenn es sich tatsächlich um einen thermischen spannungsriss handelt, dann ist der fensterhersteller eigentlich raus, weil es sich hierbei um keinen gewährleistungsfall handelt.
Stellt sich halt nur die frage, wie wahrscheinlich thermische spannungen als ursache sind bzw. wie man das unabhängig prüfen lässt.

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  •  heinzi
13.2.2009  (#4)
für glasbruch.. - gibts eine haushaltsversicherung. normalerweise kann beim ausglasen meistens festgestellt werden, warum die scheibe kaputt gegangen ist. gefährlich sind immer irgendwelche kissen, grosse stofftiere oder polstermöbel die direkt an der scheibe innen anliegen. da brauchts im winter nur ein paar sonnenstrahlen und die scheibe ist kaputt (vorallem bei 3-scheibenglas)
@ franzlaxi beim 3-scheibenglas wird inzwischen fast immer in der mitte das unbeschichtete floatglas eingebaut, dass diese scheibe nicht so heiss wird. wir bauen schon 15 jahre lang, hunderte m2 im jahr ein und haben nie ein problem mit diesem glasaufbau. ein dreischeibenglas mit 3 x ESG ist nicht nur teuer, sondern auch optisch eine katastrophe! also nicht zu empfehlen!

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  •  franzlaxi
14.2.2009  (#5)
@heinzi - 3 x esg ist aber in den meisten bundesländern (außer nö) bei allen terrassentüren (auch fix verglasten) ohnehin schon pflicht (lt. oib-richtlinie bzw. bauordnung).

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  •  heinzi
14.2.2009  (#6)
@ franzlaxi - nein nur aussen und innen. die mittlere scheibe kann float sein. übrigens seit anfang 2008 betrifft das alle gläser bis brüstungshöhe. ein total schwachsinniges eu gesetz!

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  •  heinzi
14.2.2009  (#7)
@ franzlaxi - die wichtigsten OiB Richtlinien gut zusammengestellt, kannst du auf www.mgt.at runterladen

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  •  franzlaxi
14.2.2009  (#8)
@heinzi - auf die mittlere scheibe kommt es kostenmäßig aber auch nicht mehr an, da sie nur die hälfte der äußeren/inneren scheibe kostet, aber der glasbruch durch thermische spannung ist eben nur bei allen Gläsern in ESG wirklich auszuschließen.
übrigens: die oib-richtlinien werden durch landtagsbeschluss in die (landes-)bauordnung übernommen (oder eben auch nicht), daher liegt es letztlich an unseren (lokalen) politikern, ob eine richtlinie umgesetzt wird.
zahlen muss es letztlich nicht die politk und auch nicht das oib, sondern der kunde und für den geht das ganz schön ins geld.

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  •  heinzi
15.2.2009  (#9)
@ franzlaxi - aber das risiko: "spontanbruch bei esg" 3 mal höher als bei einer scheibe esg. und das kommt relativ häufig vor. solange das mittlere floatglas nicht beschichtet ist wird sie auch nie springen. das hauptproblem ist: ESG wird produziert durch härten (oder auch vorspannen genannt) von Floatglas. Dadurch wird das Glas leicht wellig. wenn 3 esg scheiben hintereinander sind, sieht der Durchblick durch das Element schrecklich aus. das ist bei 2 ESG schon ein Grenzfall. Für mich würde ich sogar innen VSG, mitte Float und aussen ESG machen. (natürlich nur bei Balkontüren, und Festverglasungen die bis zum Boden reichen.)So ists auch punkto Einbruchschutz ein gutes element.

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