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Stahl & Glas Konstruktion [NÖ]

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  •  AndiBru
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21.3.2025 0
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Hallo Forum, ich hätte eine Frage, vielleicht kann mir wer weiterhelfen.

NÖ - Bezirk PL

Gegebenheit Bauernhaus an der Grundstücksgrenze (ca. 20m von der Straße/Vordere Baufluchtlinie entfernt).

Das alte Gebäude soll und darf abgerissen werden und neu errichtet werden, soweit sogut und alles okay.

Aber man darf keine Fenster machen, da Grundstücksgrenze, eigentlich auch klar.

Jetzt die Frage, wo ist definiert wie die Wand auszusehen hat.

Hintergrund: Nachbargrund Wiese im Grünland, also er wird nie bauen, er wird nie und darf auch nie ...
Dennoch darf man keine Fenster machen, okay prinzipiell auch klar, weil ist halt so.

ABER wo ist der Aufbau definiert, geht es um den Brandschutz oder worum geht es.

Idee:
eine Stahl Glas Konstruktion wäre ja kein Fenster, oder? Quasi so wie ein Wintergarten, natürlich müssten die Scheiben den Brandschutz erfüllen, welche wäre dass.

Wo ist geregelt ob ich Stahl Steher einbetoniere und Beton Platten einschiebe oder Glasplatten?

Kosten bitte außen vor lassen.

Wäre Glas als Baustoff erlaubt, oder Milchglas?

Vielleicht kann uns wer weiterhelfen.

LG 



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