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Der Investmentpunk gibt Steuertipps ... Ob eine steuerliche Optimierung erzielbar ist, kann dir im besten Fall deine steuerliche Vertretung beantworten. Fakt ist, dass die Abschreibungsmöglichkeiten (AfA, Zinsen, Instandsetzung, Instandhaltung, etc.) da wie dort bestehen. Bei der Vermietung als Privatperson werden die steuerlich verbleibenden Einnahmen mit deinem ESt.-Satz versteuert - bei der GmbH mit dem KÖSt-Satz, was schon mal einen ordentlichen Unterschied machen kann (vor allem auch, wenn du durch die Mieteinnahmen in eine höher Tarifstufe rückst (Stichwort: kalte Progression) - hängt halt von deinem sonstigen Einkommen ab. Die GmbH-Gründung kostet etwas (Rechtsanwalt bzw. Notar für Gesellschaftsvertrag) und es gibt Rechnungslegungspflichten und somit eine Bilanzierungpflicht - kostet auch etwas. Diese und viele andere Dinge sind zu berücksichtigen und mit den persönlichen Einkommensverhältnissen und eventuell auch familiären Erfordernissen abzustimmen. Pauschale Tipps sind hier sehr schwierig. |
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Ach, der mit den "seriösen" Werbungen auf YouTube. So wird erstmal nur das GmbH Vermögen größer. Wenn man aber das Geld aus der GmbH an die Gesellschafter auszahlt, fällt noch KESt an. In Summe also auch jenseits der 45%, wenn man auch was von dem Geld haben will. Mit den ganzen Extrakosten, die LiConsult aufgezählt hat, wird das dann schwierig mit der GmbH besser auszusteigen (bei nur einer Wohnung). |
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Ich hatte vor Jahren mal beruflich mit ihm zu tun... naja... das ist schon sehr viel blabla und die Verträge hat er auch weder gelesen noch verstanden. Dem Kunden war dann nicht geholfen sondern der musste ihn ja bezahlen auch noch. sonst bin ich bei chrismo. Die GmbH bringt dir bei 1 Wohnung meist nichts. Afa und sonstige Aufwände darfst auch als Privatperson gegenrechnen. |
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