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Der Steuerberater |
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Ja Ja, da alles nach 2020 nicht mehr geltend gemacht wird. Es handelt sich jedoch um Topfsonderausgaben, somit gibts nen Höchstbetrag, 1/4 Anrechnung und gehaltsabhängig eine Aliquotierung. Ich frage mich eher ob man das seitens des Landes einfach frühzeitig zurückzahlen kann und wie dann die Abrechnung der Zinsen erfolgt. |
Ausgaben bis zum 31.12.2020 sind noch absetzbar. ||
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Danke, also könnte man das Jahr 2020 noch nützen. Werde mal beim Land OÖ anfragen, schließlich könnte man auch dort etwas einsparen, wenn vorzeitig zurückgezahl wird. |
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Du kannst auch das Jahr 2019 noch nutzen bis zum Höchstbetrag Topf Sonderausgaben |