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keineich nehme an keine steuern. erbschaftsteuer muss wenn überhaupt ja schon damals gezahlt worden sein und die grunderwerbsteuer muss der käufer zahlen (3,5% vom kaufpreis). steuern zahlt der verkäufer nur wenn er selber das grundstück innerhalb von 10 jahre vor verkauf gekauft hat, nicht nutzte und einen gewinn lukriert. |
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Hallo caro1901, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Steuern bei Grundstücksverkauf |