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Steuerrechtliche Fragen zu Vermietungen

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  •  pinky
25.11. - 9.12.2013
5 Antworten 5
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Geplant sind zwei ca. 65m² bis 70m² große Wohnung um je ca. € 800,-- (inkl. eines Carportplatzes pro Wohnung) zu vermieten, davon wären angenommen jeweils € 156,-- Betriebskosten. Das gesamte Bauprojekt (Erdgeschoss und Obergeschoss) würde ca. € 600.000,-- kosten, das der vermieteten Wohnungen würde ca. € 350.000,-- ausmachen. Zinsen für den Kredit der erwähnten € 350.000,-- wären € 272,81 monatlich (angenommen mit 2%-iger Verzinsung). Ich darf doch, so viel ich weiß nur jenen Teil an Anschaffungskoten und Zinsen abschreiben, den ich vermiete (also das Obergeschoss) - der von mir bewohnte Teil des Hauses (Erdgeschoss) wäre wohl unerheblich für diese Rechnung!?

So viel ich in Erfahrung bringen konnte, würde die Rechnung so aussehen:
€ 1.600,-- Mieteinnahmen
- € 312,-- Betriebskosten
- € 437,50 AFA (1,5 % der Anschaffungskoten [€ 350.000,--])
- € 318,28 Zinsen
---------------------------
€ 532,22 Gewinn

Vom Gewinn in der Hölhe von € 532,22 müssten dann wohl 43,2143 % (für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich) versteuert werden. Somit wären € 230,00 monatlich und in Summe € 2.759,94 jährlich an Steuern zu zahlen?!
Nun sind da für mich noch einige Fragen offen:
- Für Renovierungen/Instandhaltungskosten kann man doch auch etwas abschreiben! Wenn ja, wieviel rein prinzipiell? Wohl maximal so viel, dass noch Gewinn erzielt wird und keine "Liebhaberei" angenommen werden kann?! Gilt dies für Renovierungsarbeiten nur an diesem neu erschaffenen Objekt oder kann dies auch das bereits bestende alte Bauernhaus am selben Grundstück betreffen?
- Wie wird mit der USt. bei Vermietungen umgegangen? So viel ich in Erfahrung bringen konnte, muss diese nur bei Mieteinnahmen in der Höhe von mehr als € 30.000,-- bezahlt werden?

- Ich bin mir auch ein wenig unsicher, wie sich mein "Gesamteinkommen" genau zusammen setzt! Wird hier das Bruttogehalt oder das Nettogehalt herangenommen? 12 oder 14 Gehälter bzw. u.U. sogar 15 (möglicher Jahresbonus)? Dazu zu zählen sind dann die gesamten Mieteinnahmen oder lediglich der offiziell errechnete Gewinn aus den Vermietungen?
- Seit Ende letzten Jahres sind mein Bruder und ich offiziell ins Grundbuch eingetragen und nicht mehr unsere Eltern! Müssen nun wir zwei die bereits vorhandenen gewerblichen Mieteinnahmen zu unserem Einkommen (bzw. den Gewinn daraus?) dazu rechnen oder können weiterhin die Eltern dies zu ihren Einnahmen dazu rechnen?

Möchte hier im Forum nur mal ein wenig vorfühlen und Informationen sammeln. Schlussendlich wird mit der Weg zum Steuerberater wohl nicht erspart bleiben!

  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
27.11.2013  (#1)
also ganz so einfach wie du dir das alles vorstellst ist das - leider nicht...

als erstes musst du dein objekt parifizieren lassen - das heisst es muss ein nutzwertgutachten erstellt werden in dem dein haus in drei eigene in sich geschlossene wohnungseinheiten geteilt wird und so muss das dann auch ins grundbuch eingetragen werden

sonst steigt dir das finanzamt gleich zu beginn aus und alle steuerlichen rechnungen kannst dir (leider) sonst wo hinpicken....

somit wird der gesamte hauswert auf die drei liegenschaften verteilt - und ganz klar ist dann deine "privatanschaffung" getrennt von den "vorsorgewohnungen" die du als solche verwenden willst und es "wäre" nicht nur sondern es IST unerheblich was alles mit deinem teil ist!!!

2) als vermieter wirst du zum unternehmer der jährlich seine einkommensteuererklärung abgeben muss und weiters natürlich auch die USt der Wohnungen laufend an das FA abführen muss

3) kannst dir gleich mal angewöhnen in jährlichen beträgen zu rechnen emoji

4) wird dein ganzes bruttogehalt zusammen gerechnet - das heisst dein bruttogehalt/lohn den du durch deine normale arbeit verdienst + den Erträgen aus den Mieteinnahmen (= mieteinnahmen - USt - ausgaben - abscheibungen etc)

von dem ganzen werden die sozialversicherungsbeiträge berechnet - und dann die einkommensteuer

die vorausbezahlten SV-beiträge und einkommensteuern (die ja schon auf deinem lohnzettel stehen) werden davon abgezogen und die differenz musst halt extra zahlen
(nur mal grob umrissen!!!)

5) du kannst natürlich renovierungs- und instandhaltungskosten abschreiben - ABER dafür gibt es vorgegebene schlüssen vom finanzamt - und das haben die je nach höhe der investition und der nutzungsdauer veranschlagt

6) USt die du vereinnahmst musst du IMMER weiterleiten - keine sorge - das schenkt dir das finanzamt nicht... ;-ppp

das mit den 30.000 ist die kleinunternehmerregelung - das betrifft was anderes - auf mieten gibts 10 % USt und die musst du weiterleiten - punkt

7) du kannst keine investitionen von deinen anderen in deinem eigentum befindlichen gebäuden gegen die gewinne die du aus deiner "vermietungs- und verpachtungsfirma" erwirtschaftest gegenrechnen. dein bauernhaus ist dein bauernhaus - deine zwei parifizierten wohnungen zur vermietung sind dein vermietungsbetrieb - das einzige was sie gemeinsam haben ist dass sie dir gehören....

wenn du das bauernhaus auch vermietest dann kannst du natürlich die einnahmen - ausgaben (wie oben dargestellt) zu deinem gesamteinkommen dazu zählen und verluste gegenrechnen - weil das schmälert dann wieder dein gesamteinkommen - wofür du ja einkommensteuer zahlst

8) wenn IHR die eigentümer seit dann ist das auch EUER einkommen....
9) EINEN STEUERBERATER BRAUCHST SOWIESO!!!!!

anscheinend hast du hier noch viiiiieeeeeel informationsbedarf damit du NICHT auf die "goschn" fällst - ich rate dir echt dass du dir schnellst möglich einen spezialisten holst - sonst kann so ein abenteuer echt teuer werden....

das was ich hier angeführt hab war auch nur leicht an der oberfläche gekratzt....

alles gute!
lg jochen



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Hallo j.schneeweiss, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  pinky
28.11.2013  (#2)
danke für diese sehr kompetente und ausführliche antwort! dann ab zum steuerberater für ein erstgespräch emoji

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  •  Trallala
30.11.2013  (#3)
Ja, du brauhst unbedingt einen Steuerberater - von Anfang an. Aber für eine grobe Kalkulation kannst du annehmen, dass du vom Gewinn die Hälfte an Abgaben (Steuern und Sozialversicherung) abführen musst. Lass dich außerdem beim Abschießen der Mietverträge rechtlich beraten, das Geld ist gut investiert.
Und Achtung auch beim Bau!
Wenn du im OG eigene Wohneinheiten schaffst, musst du andere Vorschriften beachten als beim Bau einer zweigeschossigen Wohneinheit. Achte gleich bei der Planung drauf, dass die Baufirma das berücksichtigt!

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  •  Makra
5.12.2013  (#4)

zitat..
j.schneeweiss schrieb: 2) als vermieter wirst du zum unternehmer


das stimmt so nicht, nicht jeder der Wohnungen vermietet = Unternehmer. Ich glaube die Grenze liegt bei 5 Wohnungen wenn ich mich richtig erinnere!

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
7.12.2013  (#5)
@Makra - was du meinst ist die Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit.

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