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Stmk Geländeveränderung Abstand zur Grundgrenze [Stmk]

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  •  ewige
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
11.2.2025
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo zusammen!

Gibt es eine Stmk-weite Regel für die Einhaltung eines Abstands zur Grundgrenze, wenn eine Geländeveränderung vorgenommen wird? Es geht um ein Dorfgebiet an der Grenze zum Freiland. Eine Aufschüttung von gut 1 m Höhe wurde auf einem Grundstück gemacht, diese ragt jetzt 2-3 m in das andere Grundstück rein. Die eigentliche Böschung befindet sich also auf dem fremden Freiland-Grundstück. 

Danke im Voraus!

  •  Bembel
  •   Bronze-Award
11.2.2025 15:40  (#1)
Da geht es doch nicht mehr um Abstände zur Grundgrenze, sondern um die offensichtliche Unzulässigkeit, auf fremdem Grund Aufschüttungen vorzunehmen. Das ist mit Sicherheit kein Landesrecht Thema?

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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
11.2.2025 15:56  (#2)
Es wurde auf fremden Grund quasi aufgeschüttet? Das kann nie rechtens sein, egal wo.
Da würde mir eigentlich Sachbeschädigung (anderes Grundstück) sowie illegale Müllbeseitigung (Erdmaterial) einfallen.
Würde das schnellstmöglich rückgängig machen oder mit dem Eigentümer des Grundstücks sprechen, ob für ihn/sie das in Ordnung so ist.

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  •  ewige
11.2.2025 16:14  (#3)
Es waren offensichtlich mehrere Parteien beteiligt, jetzt will keiner mehr wissen, wer da Müll (nicht nur Erde, sondern auch Bruch und Schotter) abgelegt hat. Der Eigentümer vom nun schön planierten Grundstück meint natürlich, ihm passt das jetzt so. Die Gemeinde fühlt sich nicht zuständig, es gab schon mehrere Gespräche. Das sind aber zwei verschiedene Themen, Müllentsorgung und Aufschüttung. Von mir aus kann der Nachbar aufschütten, wenn er will, aber es wird wohl eine Regelung geben, wie weit von der Grundgrenze seine Böschung aufhören muss. Ursprünglich gab es dort einen Graben zwischen den Grundstücken, jetzt würde das ganze Wasser natürlich auf das Freiland-Grundstück fließen.

P.S.: so schaut das jetzt aus. Das Rohr ist neu, auch ein "cooles" Feature. Blau ist die Grundgrenze zwischen den Pflöcken, links das Freiland (alle Erdhaufen sind neu), rechts das nun planierte Grund von einem Hrn Gemeinderat 🤡


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  •  harrytheh
11.2.2025 19:15  (#4)
Hallo,

soweit ich das von meinem Bauvorhaben kenne sind alle Gelände Veränderungen Bewilligungpflichtig in der Steiermark.

Zusätzlich können noch Bebauungspläne Vorgaben schaffen.

Diese Gelände Veränderungen müsste eigentlich in einer Bauverhandlung genehmigt worden sein oder zumindest am Einreichplan ersichtlich?

LG 

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  •  ds50
  •   Gold-Award
11.2.2025 19:17  (#5)
Ich bin kein Rechtsexperte. Aber mMn. sind Geländeveränderungen nur rechtens, wenn das so bewilligt wurde, also konkret im Einreichplan so eingezeichnet wurde. Wenn nicht, dann darf der Nachbar wieder den Urzustand herstellen.

zitat..
ewige schrieb: weit von der Grundgrenze seine Böschung aufhören muss.

Prinzipiell kann er bis zur Grundgrenze machen was er will (Zaun oder Garten Hütte aufstellen z.B.), aber wie gesagt müssten Geländeveränderungen bewilligt werden.

Jegliche Aufschüttung auf fremden Grund darf er sowieso gleich wieder rückgängig machen, das würde ich ihm klipp und klar vermitteln.

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  •  ewige
11.2.2025 20:46  (#6)
Danke euch! Es gibt soweit ich weiß keine Bebauungspläne noch.

zitat..
ds50 schrieb: Jegliche Aufschüttung auf fremden Grund darf er sowieso gleich wieder rückgängig machen, das würde ich ihm klipp und klar vermitteln.


Er meint, er weiß nicht, wer das gemacht hat 🤡

Es gab vor einem Monat eine Begehung mit dem Bgm. Seine erste Reaktion: Und, wo ist eigentlich das Problem? Seit der Begehung ist trotz regelmäßigen Nachfragen nichts mehr passiert. An wen kann man sich noch wenden, wenn das zuständige Bauamt, also die Gemeinde, anscheinend warten will, bis das alles zugewachsen ist?
 


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  •  ds50
  •   Gold-Award
11.2.2025 21:25  (#7)
An einen Anwalt, hätte ich gesagt.

zitat..
ewige schrieb: Und, wo ist eigentlich das Problem?

Dass der Nachbar den fremden Grund nicht zum angreifen hat, geschweige denn einfach 2m davon zuschüttet. Nennt sich Hausfriedensbruch. Bzw. er vielleicht zur Geländeveränderung gar nicht befugt war, aber ob diese Bewilligung überhaupt erteilt wurde kann die Gemeinde ja wohl am Besten beurteilen, dazu braucht sie nur in ihre Akten zu schauen.


zitat..
ewige schrieb: An wen kann man sich noch wenden, wenn das zuständige Bauamt, also die Gemeinde, anscheinend warten will, bis das alles zugewachsen ist?

Mir fallen da so Dinge wie Amtsmissbrauch ein, aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.


zitat..
ewige schrieb: Er meint, er weiß nicht, wer das gemacht hat 🤡

Das ist komplett egal, und wenn es der Heiland persönlich war haftet trotzdem der Grundeigentümer, von dem aus der Schaden entstanden ist.


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