« Baurecht  |

[STMK] PV Pflicht Details [Stmk]

   
Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Canonio
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
14.5. - 17.5.2023
9 Antworten | 7 Autoren 9
9
Servus
Hausplanung wird nun konkreter. Da es mehr als 100qm werden muss ja eine PV Anlage drauf. Zu dieser Pflicht finde ich aber rein gar nichts, außer dem Gsatzl "3qm pro 100qm Fläche". Also kein "darf das ein Balkonkraftwerk sein" oder "bis wann muss das nach Fertigstellung des Gebäudes aufs Dach".
Hat da jemand genauere Quellen oder Erfahrungswerte?

  •  ds50
  •   Gold-Award
15.5.2023  (#1)
Mein Erfahrungswert ist, dass ich Idiot nicht schon nach Eindeckung das gesamte Dach mit PV Modulen vollgepflastert hab (hatte mir ja auch keiner empfohlen emoji ), war ein Fehler.

(Sorry, wenn ich zu deiner Frage konkret nichts beitragen kann, sollte nur als Gedankenanstoß dienen.)

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
15.5.2023  (#2)
Kann  mich ds50 nur anschließen,
geht mir auch so! Wurde halt so gepredigt, PV sollte nur so groß sein wie es zum Verbrauch passt. Habe aber mich auch damals nicht an die Empfehlung gehalten und statt der errechneten 3 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] und gleich 5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] rauf tapeziert. Hätten weit mehr Platten rauf gepasst. So ändern sich halt die Zeiten! 
Unverständlich für mich, dass eine PV Pflicht als Belastung gesehen wird. Es sei den, dass topografisch es kaum Sinn macht. Da gibt es, so glaube ich, Ausnahmen für PflichtPV.

1
  •  kk79
15.5.2023  (#3)

zitat..
altehuette schrieb:

Unverständlich für mich, dass eine PV Pflicht als Belastung gesehen wird. 

Naja, weil es schon genug Vorschriften und Pflichten etc. beim Hausbau gibt. Stellt ja keiner in Abrede, dass es grundsätzlich sinnvoll ist. Daher erst recht keine Notwendigkeit zur Verpflichtung. Außerdem ist es dann schon ein Kostenfaktor und jeder darf auch nicht einspeisen was er gerne würde (bezogen auf "mach das Dach voll").

Aber OT OT [Off Topic], mich würde auch die Antwort auf die ursprüngliche Frage interessieren...


1


  •  pasch
  •   Bronze-Award
15.5.2023  (#4)
Die "Vorgabe" ist sehr schwammig und sagt nicht wirklich viel aus. Wenn du aber schon dabei bist, mach doch gleich mehr (oder zumindest so viel wie bei dir geht). Wir haben aber gleich 10kWp gemacht mit den passenden WR WR [Wechselrichter] und Speicher. 

Wir hatten zuerst zwar ein Angebot für 3kWp, damit wir halt etwas haben, aber wenn du es dir durchrechnest, ist das halt recht wenig. Irgendwann kommt dann ein E-Auto dazu und da wäre es schon nett, wenn du wenigstens irgendwas laden kannst.

Nachträglich erweitern geht natürlich immer, aber dann brauchst wieder einen WR WR [Wechselrichter] dazu, musst nochmal alles bestellen und wie es dann mit Förderungen aussieht, ist eine andere Frage.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.5.2023  (#5)
@Canonio 
Im Kommentar zur Novelle des Baugesetzes betreffend § 80b steht:
"Als Bauwerksoberfläche ist jede nutzbare Fläche am Gebäude zu betrachten, welche zur Nutzung von Solarenergie grundsätzlich zur Verfügung steht, wie Dachflächen, Fassadenflächen, Balkoneinfassungen, Flugdächer etc....."
Zu finden hier:  https://www.technik.steiermark.at/cms/dokumente/11549819_58813874/b1a03580/2021-10-08_StBauG%2C%20Novelle_Erl%C3%A4uterungen_.pdf
auf Seite 10, 5. Absatz

zitat..
Canonio schrieb: oder "bis wann muss das nach Fertigstellung des Gebäudes aufs Dach".

Na, das dürfte wohl klar sein: Solang diese gesetzliche Forderung, die ja eine Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist, nicht erfüllt ist, gibt es keine Fertigstellung bzw. Benützungsbewilligung.


1
  •  Canonio
16.5.2023  (#6)

zitat..
kk79 schrieb:

Aber OT OT [Off Topic], mich würde auch die Antwort auf die ursprüngliche Frage interessieren...

Wie du schreibst gehts bei mir um den Kostenfaktor. Nochmals 5000€ nur für Module um die ~40qm südausgerichtete Dachfläche zuzuklatschen ist schon ziemlich viel Kohle. Leider habe ich auch südlich von mir in 8-9m Entfernung knapp 12-14m hohe Bäume, wodurch, außer im Sommer, auf den unteren Bereich des Dachs kaum Sonne fallen wird.
Deshalb würde ich mir da für den Anfang gern mal etwas sparen und es vielleicht in 3-4 Jahren erst aufs Dach packen.


1
  •  ds50
  •   Gold-Award
16.5.2023  (#7)
Ist legitim.

Ich gebe allerdings zu bedenken, daß PV das einzige (!) Trum am ganzen Haus ist, was sich jemals amortisiert und danach sogar Gewinn abwirft. Allerdings sind die kleinsten Anlagen gleichzeitig auch am Teuersten, womit die Amortisationszeit viel schlechter ist, als wenn du es "gleich gscheit" machst - abgesehen natürlich von den weiteren üblichen Problemen einer Erweiterung (wieder aufs Dach, die Module von vor 5 Jahren gibts nicht mehr, deswegen besch... Optik, neuer WR WR [Wechselrichter], neuer Elektriker fasst bei alter Installation nix an, blabla...)

1
  •  Canonio
16.5.2023  (#8)
Deswegen die Idee mit dem Balkonkraftwerk. Mit 800Wp sind das ja auch schon weit mehr als 3qm und somit das was die Pflicht fordert. Solange eben eine Mini PV für diese Pflicht gilt.

1
  •  stefan4713
17.5.2023  (#9)

zitat..
Canonio schrieb:

Deswegen die Idee mit dem Balkonkraftwerk. Mit 800Wp sind das ja auch schon weit mehr als 3qm und somit das was die Pflicht fordert. Solange eben eine Mini PV für diese Pflicht gilt.

mein neffe hat 2021einen einreichplan zeichnen lassen, oder mit der planung begonnen
mußte dann 2022 die PV anlage mit einzeichnen lassen, da es davor nicht "pflicht" war

ich persönlich finde es sehr gut, dass eine pflicht für neubauten lt. gesetz da ist
auch wenn du nur 5kwp aufs dach baust, hilft das in summe

bei ihm wurde aber einfach vom planer im plan am dach einige module eingezeichnet ohne weitere details
zum bau-bescheid kam es nie, weil er aufgrund der restriktionen und marktlage das ganze in die schublade gelegt hat - ob du jetzt jeden cent im budet sparen mußt entscheidest du selbst, aber zur zeit sind sehr viele anlagen-angebot "überhöht"


2023/20230517546472.jpg




1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Vermessungsplan für Fertigstellungsanzeige?!